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Künstler Lexikon

Banner


Als Banner werden entweder großflächige Werbedrucke bezeichnet oder Internetwerbeflächen auf einer Webseite.

Gedruckte Banner bestehen meist aus einer PVC-Folie, sie können an Gebäudefassaden hängen oder auch von Motorfliegern über den Himmel gezogen werden. Auf einer Internetseite werden Werbebanner als Datei in die Website eingebunden und mit dem Werbekunden verlinkt.

 

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Branchen Infos

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Branchen Infos >> Wichtige Institutionen >> Künstlersozialkasse
Künstlersozialkasse

 

Kurzinfo:
In die KSK können Künstler und Publizisten auf Antrag aufgenommen werden. Die Künstlersozialkasse fungiert dabei wie eine Art Arbeitgeber, sie leitet die Hälfte der zu entrichtenden Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an die zuständigen Träger weiter, die andere Hälfte zahlt der Versicherte.
Aufnahmekriterien sind Art der Arbeit und Höhe des Verdienstes. Anträge auf Aufnahme in die KSK gibt es unter folgender Adresse:

Kontakt:
Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon: 04421 / 7543-9

Internet: www.kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: auskunftkuenstlersozialkasse.de
 
 
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Branchen Infos >> Wichtige Institutionen >> Gema
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

 

Kurzinfo:
Die GEMA ist eine staatlich anerkannte Treuhänderin und Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte der Musikschaffenden verwaltet. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA. Zwei Hauptaufgaben gehören zur täglichen Arbeit: 1. Alle Rechte zur Musiknutzung können unkompliziert erworben werden. 2. Die Lizenzbeiträge werden an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weitergeleitet.

Kontakt:
GEMA-Generaldirektion
Bayreuther Str. 37
10787 Berlin

Telefon: 030 / 2124500
Fax: 030 / 21245-950

Internet: www.gema.de
E-Mail: gemagema.de
 
 
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Branchen Infos >> Wichtige Institutionen >> Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Patent- und Markenamt

 

Kurzinfo:
Das DPMA ist dem Bundesjustizministerium nachgeordnet und damit die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Zum gesetzlichen Auftrag gehört es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zu informieren. Um Nachahmungen von eigenen Erfindungen und Produkten zu verhindern, ist ein effektives Vorgehen gegen Plagiate und Imitationen mit Hilfe gewerblicher Schutzrechte möglich. Patente und Gebrauchsmuster, die Marke zum Schutz des „guten Namens“ und das Geschmacksmuster zum Schutz des Designs ermöglichen dem Inhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Das Patent- und Markenamt sitzt damit an der Schnittstelle zwischen Idee und Realisierung von Innovationen. Dienststellen gibt es in München, Jena und Berlin.

Kontakt:
Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München

Telefon: 089 / 21950
Fax: 089 / 21952221

Internet: www.dpma.de
E-Mail: infodpma.de
 
 
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Branchen Infos >> Wichtige Institutionen >> VG Wort
Verwertungsgesellschaft Wort – VG Wort

 

Kurzinfo:
Die VG Wort verwaltet die Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten an Sprachwerken. Berechtigte sind Autoren, Übersetzer und Verleger, die damit ihre Urheberrechte schützen bzw. eine finanzielle Entschädigung für die Nutzung erhalten, z. B. durch Kopien, aber auch bei der Veröffentlichung in Funk und Fernsehen. Sie melden ihre Werke bei der Verwertungsgesellschaft und bekommen dann anteilig Vergütungen ausbezahlt. Die Einnahmen kommen z. B. von sogenannten Geräteabgaben, die jeder zahlen muss, der ein Kopiergerät aufstellt. Derzeit sind rund 325.000 Autoren und 7.800 Verlage vertraglich an die VG Wort gebunden.

Kontakt:
VG Wort
Goethestraße 49
80336 München

Telefon: 089 / 514120

Internet: www.vgwort.de
E-Mail: vgwvgwort.de
 
 
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Branchen Infos >> Wichtige Institutionen >> VG Bild-Kunst
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst – VG Bild-Kunst

 

Kurzinfo:
Die VG Bild-Kunst ist ein von den Urhebern (Künstler, Fotografen und Filmurheber) gegründeter Verein zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Sie nimmt für ihre Mitglieder alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann. Sie hat folgende Aufgaben: Inkasso und Verteilung von pauschalen Urheberrechtsabgaben (z. B. Privatkopievergütung, Pressespiegel etc.), Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten (z. B. Folgerechte, Reproduktionsrechte bildender Künstler), politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes (z. B. Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben, Abschluss von Gesamtverträgen). Mitglieder sind Bildende Künstler, Verleger, Fotografen, Bildjournalisten, Designer, Karikaturisten, Bildagenturen, Regisseure, Kameraleute, Cutter, Szenen- und Kostümbildner oder Filmproduzenten.

Kontakt:
VG Bild-Kunst
Weberstraße 61
53113 Bonn

Telefon: 0228 / 915340

Internet: www.bildkunst.de
E-Mail: infobildkunst.de
 
 
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