 Verfasst am: 18.03.2008 - 22:45:21 Titel: kuenstlersozialkasse & Mwst. bei einer GmbH die als Vermittler dient
Hallo Cattily,
zu Deinen Beispielen:
Rechnung an Künstler:
1000,00 € Gage inkl. Nebenkosten
+ 190,00 € Mwst.
= 1190,00 € (überweisung an Künstler)
>> völlig korrekt, muß nur heißen, Rechnung Künstler an Dich
Kosten des Künstlers für mich:
1190,00 €
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
= 1239,00 €
>> Künstler kostet Dich 1.000 EUR + 49,00 EUR KSK = 1.049,00 EUR
Die MwSt. kostet dich ja nichts, da Sie quasi mit der nächsten
Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet wird.
Nun leite ich diese Rechnung an den Veranstalter (Automobilhersteller) weiter:
Variante 1 der Weiterberechnung:
1190,00 € Künstlerrechnung
+ 226,10 € Mwst. (19% auf 1190,00 €)
= 1416,10 €
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
= 1465,10 €
>> hier berechnest Du Mehrwertsteuer auf Mehrwertsteuer, bei einer weiterberechnung 1:1 wäre das natürlich nicht richtig.
Richtig aus meiner Sicht, ohne Deine Provision:
1.000,00 € Künstlerrechnung
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
= 1.049,00 € Netto
199,31 € 19% MwSt.
= 1.248,31 € Brutto
Richtig aus meiner Sicht, mit Deiner Provision:
1.000,00 € Künstlerrechnung
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
+ 200,00 € Provison für Deine Vermittlung (20% als Beispiel)
= 1.249,00 € Netto
237,31 € 19% MwSt.
= 1.486,31 € Brutto
Bin mir zwar mit der Steuer auf die KSK auch nicht 100% sicher, aber im Prinzip, kann das deinem Kunden sofern er auch zur MwSt. optiert egal sein ob da MwSt. drauf kommt oder nicht.
Denn er holt sich die komplette Mehrwertsteuer ja wieder vom Finanzamt
und Du musst die ganze vereinnahmte MwSt. ja an das Finanzamt abführern. So dass diese ja sowieso ins leere läuft, bzw. sich aufhebt.
Vielleicht gibt es aber noch andere Meinungen hierzu.
grüße Carsten
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