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kuenstlersozialkasse & Mwst. bei einer GmbH die als Vermittler dient
Cattily
- Gast -




Verfasst am: 18.03.2008 - 12:22:34    Titel: kuenstlersozialkasse & Mwst. bei einer GmbH die als Vermittler dient
Hallo,

ich arbeite in einer Veranstaltungsagentur (GmbH) und wir versuchen in dem Dschungel Mehrwertsteuer und KSK zurechtzukommen.

Also führe ich folgendes einfaches Rechenbeispiel an und hoffe ihr könnt helfen:

Ein Automobilhersteller beauftragt mich mit der Organisation eines Betriebsfestes mit einer künstlerischen Einlage.
Ich buche einen Künstler für 1000,00 € netto inkl. aller Nebenkosten. Die Gage ist zzgl. 19% Mwst. an den Künstler zu zahlen.

Rechnung an Künstler:
1000,00 € Gage inkl. Nebenkosten
+ 190,00 € Mwst.
= 1190,00 € (überweisung an Künstler)

Kosten des Künstlers für mich:
1190,00 €
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
= 1239,00 €

Nun leite ich diese Rechnung an den Veranstalter (Automobilhersteller) weiter:

Variante 1 der Weiterberechnung:

1190,00 € Künstlerrechnung
+ 226,10 € Mwst. (19% auf 1190,00 €)
= 1416,10 €
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
= 1465,10 €


Variante 2 der Weiterberechnung:

1190,00 € Künstlerrechnung
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
= 1239,00 €
+ 235,41 € Mwst. (19% auf 1239,00 €)
= 1474,41 €

Die Frage ist nun ob ich bei der Weiterleitung die KSA (49,00 €) versteuere. Als GmbH muss man seine rechnungen ja mit 19% Mwst. weitergeben.

Kennt sich da jemand aus, der mir gegebenenfalls weiterhelfen könnte. Vielen lieben Dank schon mal fürs Lesen und hoffe alles verständlich dargelegt zu haben!

Liebe grüße
 
  Antworten
Carsten
- Gast -




Verfasst am: 18.03.2008 - 22:45:21    Titel: kuenstlersozialkasse & Mwst. bei einer GmbH die als Vermittler dient
Hallo Cattily,

zu Deinen Beispielen:

Rechnung an Künstler:
1000,00 € Gage inkl. Nebenkosten
+ 190,00 € Mwst.
= 1190,00 € (überweisung an Künstler)
>> völlig korrekt, muß nur heißen, Rechnung Künstler an Dich

Kosten des Künstlers für mich:
1190,00 €
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
= 1239,00 €
>> Künstler kostet Dich 1.000 EUR + 49,00 EUR KSK = 1.049,00 EUR
Die MwSt. kostet dich ja nichts, da Sie quasi mit der nächsten
Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet wird.


Nun leite ich diese Rechnung an den Veranstalter (Automobilhersteller) weiter:

Variante 1 der Weiterberechnung:

1190,00 € Künstlerrechnung
+ 226,10 € Mwst. (19% auf 1190,00 €)
= 1416,10 €
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
= 1465,10 €
>> hier berechnest Du Mehrwertsteuer auf Mehrwertsteuer, bei einer weiterberechnung 1:1 wäre das natürlich nicht richtig.

Richtig aus meiner Sicht, ohne Deine Provision:
1.000,00 € Künstlerrechnung
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
= 1.049,00 € Netto
199,31 € 19% MwSt.
= 1.248,31 € Brutto

Richtig aus meiner Sicht, mit Deiner Provision:
1.000,00 € Künstlerrechnung
+ 49,00 € (Künstlersozialabgabe auf Nettobetrag 1000,00 €)
+ 200,00 € Provison für Deine Vermittlung (20% als Beispiel)
= 1.249,00 € Netto
237,31 € 19% MwSt.
= 1.486,31 € Brutto

Bin mir zwar mit der Steuer auf die KSK auch nicht 100% sicher, aber im Prinzip, kann das deinem Kunden sofern er auch zur MwSt. optiert egal sein ob da MwSt. drauf kommt oder nicht.
Denn er holt sich die komplette Mehrwertsteuer ja wieder vom Finanzamt
und Du musst die ganze vereinnahmte MwSt. ja an das Finanzamt abführern. So dass diese ja sowieso ins leere läuft, bzw. sich aufhebt.

Vielleicht gibt es aber noch andere Meinungen hierzu.

grüße Carsten
 
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