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Einzigartig, sagen wir... denn wir kennen keine weitere Brillenshow  >> aus

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Budget : Auf Anfrage

Veranstaltungen: Veranstaltung, Eröffnung, Einweihung, Wiedereröffnung, Tag der offenen Tür, Ausstellung, Modeschau, Gewerbeschau, Stadtfest, Vereinsfeier, Messe, Gala, Einkaufscenter, Freibad, Autohaus, Weihnachten, Präsentation, Optiker, Fachgeschäft, Brillenhersteller,

Detailbeschreibung

Wir entwickelten diese Show für einen Optiker, der ausgewählte Kunden zu einer Brillenparty einlud.
Seither haben wir diese Show oft für Optiker & Brillenhersteller erfolgreich präsentiert.
20 min. für Ihre Brillen im Rampenlicht!
Demo vorhanden

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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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