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eriX- Zauberkunst hat einen Namen  >> aus

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Budget : M

Veranstaltungen: Messe,Gala,Variete,Betriebsfeste,Hochzeit, u.s.w.

Detailbeschreibung

Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie sich verzaubern von eriX. Magische Unterhaltung für fast jeden Anlass. Wählen Sie Ihr magisches Unterhaltungsprogramm und bereiten sich und Ihren Gästen ein Erlebnis, von dem Sie noch lange reden. Come in & find out.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Simabu der Zauberer - Zauber Show Zauberei Unterhaltung Niedersachsen
Das Highlight für Ihre Veranstaltung!Ob private Feier, Firmenevent, Messe,... Zauberer Simabu unterhält Sie und Ihre Gäste auf homorvolle Art, nieveauvoll u. natürlich zauberhaft!Der Zauberkünstler sorgt mit einer Zauber - Bühnenshow, Tischzauberei, Walkact,.. für beste Unterhaltung bei Geburtstag, Hochzeit, Empfang, Betriebsfeier,.. Der Magier u. Entertainer berät Sie gern, damit Ihr Event unvergesslich wird.
DE  PLZ: 30161
Budget / Gage: auf Anfrage 
Pierre Chuchana, Close up und Stand up Zauberer
Zaubertricks mit einem guten Schuss Comedy, tiefsinnigen Betrachtungen über das Universum und mit genau dem Charme, den Sie mit den Menschen meines Herkunftslandes verbinden. Die visuellen Effekte entstehen mit alltäglichen und geliehenen Gegenständen.
DE  PLZ: 28203
Budget / Gage: M 
Zauberer Heidelberg: Magisches Entertainment & Begeisterung!
Magisches Top-Entertainment mit Zauberer Daniel Schirner. 28 Jahre Erfahrung als Profi-Zauberkünstler, mehrfacher Preisträger der Zauberschlacht & des internationalen Speaker-Slams. Buchen Sie für Ihr Firmenevent außergewöhnliche Tischzauberei, Bühnenshows oder eine Onlinezaubershow. Erfahren Sie mehr über den vielfältigen Magier & Speaker aus Heidelberg unter: https://www.daniel-schirner.com
DE  PLZ: 69151
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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