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Lord of the Fire - Feuershows für Hochzeiten & Jubiläen  >> aus

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Budget : XL

Veranstaltungen: Hochzeit, Messe, Party

Detailbeschreibung

Wir zeigen seit 2006 eindrucksvoll Kontaktstab, Poispiel und andere Geräte oder Spezialefekte wie Funkenregen u.a. Auch Extras wie brennende Zahlen, farbiges Feuer uvm. mit 2-5 Artisten. 10 bis 20 min. Show für Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen

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Feuershow und Feuertanz aus Köln / NRW
Einheizende Feuershows mit professioneller Jonglage mit bis zu 5 Feuerfackeln, brennenden Feuerseilen, Akrobatik mit und durch das Feuer, Feuerfächertanz und vielem mehr solo, duo, trio SPECIAL: Hochzeitsfeuershow mit brennenden Herzen
DE  PLZ: 51469
Budget / Gage: auf Anfrage 
Fire Emotion - spektakuläre Duo Feuershow - Feuer Tanz Musik Jonglage
Feuer, Fackeln, Pois, Seile, Jonglage... Eine spektakuläre schöne Duo Feuershow voller Emotionen!Feuer, Tanz, Show, treibende Rhythmen, mitreißende Musik. Ein bisschen sexy, leidenschaftlich, elegant u. ungeheuer spannend! Für die Hochzeit mit wunderschönem Hochzeitsspecial!In- und Outdoor erprobt! Dauer ca 20 Min.Janet - Jongleurin: Feuer & Jonglageshows, Animation & Walk-Acts. Buchbar: Lübeck - Rostock - Norddeutschland - bundesweit
DE  PLZ: 23554
Budget / Gage: auf Anfrage 
Feuershow & Lichtshow, Hochzeitsfeuershow, NRW, Köln, LED-Show
Lemmis Feuershow ist ein absoltues Highlight für Ihre Veranstaltung. Seit 25 Jahren begeistert der Kölner Feuerkünstler und Entertainer mit seinen Feuershows und LED-Shows sein Publikum. Feuerartistik auf höchstem Niveau gepaart mit einem mitreißenden Humor machen Lemmis Feuershows und Lichtshows zum unvergesslichen Höhepunkt. Eine spezielle LED-Zugabe ermöglicht die Einbindung von, Logos, Namen oder Schriftzügen, sowohl in der Feuershow als auch der Lichtshow. Ein Feuerherz ist bei Hochzeitsfeuershows optional dabei.
DE  PLZ: 51149
Budget / Gage: M 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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