Erweiterte Suche Such-Auftrag

KONTHUR - Zauberkunst für alle Sinne  >> aus

Adresse


Budget : auf Anfrage

Veranstaltungen: Weihnachtsfeier

Detailbeschreibung

Extravagant, mit Charme und Esprit präsentiert er seine Zauberkunst auf der Bühne oder hautnah und direkt im Publikum. KONTHUR zaubert eine Atmosphäre, der sich die Zuschauer nicht entziehen können. Lassen sie sich von einem Preisträger begeistern.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Comedyzauberer Thomas Gysin
Thomas Gysin ist bekannt für seine charmant - freche Art und bezieht das Publikum aktiv in die Show mit ein. So entsteht schnell eine lockere und stimmungsvolle Atmosphäre. Visuelle Kunststücke werden mit Wortwitz und Situationskomik unterstrichen.
DE  PLZ: 72555
Budget / Gage: auf Anfrage 
Der Zaubertrottel !  Zauber-Clown-Quatsch-Mitmach-Theater
Der Zaubertrottel ist der wahrscheinlich trotteligste Zauberer der Welt und präsentiert sein quirliges Programm "Alles geht schief!" oder: "Och Menno!". Witzig-frech und charmant-schusslig hangelt sich der lustige Tollpatsch von einem Zaubertrick zum Nächsten. Hätte er doch bloß die Anleitungen gelesen... Zum Glück bekommt er die tatkräftige Unterstützung seiner kleinben & großen Zuschauer! Neu! Coronakonformes Programm!
DE  PLZ: 20099
Budget / Gage: auf Anfrage 
Christian Bierbrauer - Zauberkünstler / Zauberer München
Christian Bierbrauer ist Zauberkünstler für gehobene Firmen- und Privatveranstaltungen. Einzigartig. Modern. Garantiert verblüffend! Vorhang auf – für Zauberkunst der neuen Generation. Schnell. Charmant. Erfrischend. Zauberkünstler Christian Bierbrauer macht Ihre Veranstaltung zum unvergesslichen Erlebnis. Freuen Sie sich auf Magie der Extraklasse. Christian Bierbrauer verzaubert Ihr Event, und Ihre Veranstaltung wird zum Erfolg.
DE  PLZ: 81241
Budget / Gage: auf Anfrage 


Kategorien
Als Künstler neu anmelden!
  • Eintrag auswählen
  • Profil erstellen
  • Kunden gewinnen
Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

Scroll Top