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Feuerartistik immer etwas anders!  >> aus

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Budget : auf Anfrage

Detailbeschreibung

Sie suchen für Ihr Event noch ein ganz besonderes Highlight? Das i-Tüpfelchen, das Ihre Gäste begeistern wird? Die Feuershowgruppe "Flammabel" zeigt Feuershows der besonderen Art. "Feuerartistik - immer etwas anders!"

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

LUX AETERNA, Feuer Tanz & LED Blacklight Show, Stelzenläufer,Bauchtanz
LUX AETERNA präsentiert mit 15-jähr. Erfahrung profess. ästhetisch anspruchsvolle Feuer-, Tanz- & LED - Blacklight - Performances, Orient - Shows u. Stelzen Walkacts mit 1-8 Künstler (m./w.) für Gala, Firmenevent, Openair, Hochzeit u.ä. Mit Tanz, Feuer, Licht u. Musik entstehen Oasen der Poesie, emotionsgeladene Athmosphäre u. mitreißende Shows.Stellen Sie Ihr Programm passend für Größe u. Anlaß Ihres Event zusammen.
DE  PLZ: 90762
Budget / Gage: auf Anfrage 
Feuershow und Feuertanz aus Köln / NRW
Einheizende Feuershows mit professioneller Jonglage mit bis zu 5 Feuerfackeln, brennenden Feuerseilen, Akrobatik mit und durch das Feuer, Feuerfächertanz und vielem mehr solo, duo, trio SPECIAL: Hochzeitsfeuershow mit brennenden Herzen
DE  PLZ: 51469
Budget / Gage: auf Anfrage 
Feuershow & Lichtshow, Hochzeitsfeuershow, NRW, Köln, LED-Show
Lemmis Feuershow ist ein absoltues Highlight für Ihre Veranstaltung. Seit 25 Jahren begeistert der Kölner Feuerkünstler und Entertainer mit seinen Feuershows und LED-Shows sein Publikum. Feuerartistik auf höchstem Niveau gepaart mit einem mitreißenden Humor machen Lemmis Feuershows und Lichtshows zum unvergesslichen Höhepunkt. Eine spezielle LED-Zugabe ermöglicht die Einbindung von, Logos, Namen oder Schriftzügen, sowohl in der Feuershow als auch der Lichtshow. Ein Feuerherz ist bei Hochzeitsfeuershows optional dabei.
DE  PLZ: 51149
Budget / Gage: M 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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