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Zauberkünstler Kinderzauberer Martino  >> aus

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Budget : auf Anfrage

Veranstaltungen: Eröffnungsfeier

Detailbeschreibung

Zauberer Martino bietet Ihnen professionelle Zaubershows für Ihre Veranstaltungen an. Seit über 20 Jahren ist Martino als Zauberer unterwegs und begeistert bei Betriebsfeiern, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Kinderfesten, Messen, Galas, Weihnachtsfeiern.....

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Der Traumwandler - Begeisternde Zaubekunst & Comedy
Der Traumwandler zeigt eine begeisternde Show, über die Ihre Gäste noch lange sprechen werden. Nach einer atemberaubenden Mischung aus Gedankenlesen, spektakulären Vorhersagen und vielem mehr bleibt den Zuschauern häufig viel Gesprächsstoff. Der Traumwandler zeigt Magie fernab vom Alltäglichen! Garantiert ohne Kaninchen und Glitzersakkos! Bekannt aus Auftritten im TV, Theatern und von Events großer Konzerne kommt diese Show jetzt auch zu Ihrer Feier - beste Unterhaltung garantiert!
DE  PLZ: 47807
Budget / Gage: auf Anfrage 
Der Zauberer Yandaal, Close-Up, Bühne, Mittelalter ...
Die Zaubershow für Ihre Feier! Close-Up am Tisch oder Stand-Up auf der Bühne. Für Firmen und Privatfeiern ... Mitarbeiter und Kunden. Sie wählen den Anlass und die Umstände. Der Zauberer Yandaal sorgt für bestes Entertainment. Damit setzen Sie auf Erfahrung und die Sicherheit eines professionellen Acts. Nicht lange grübeln ... Anrufen. Anfragen. Und sich selber einen Eindruck verschaffen!
DE  PLZ: 30451
Budget / Gage: auf Anfrage 
Carsten Risse Infotainment - Gemeinsam Spaß erleben
Ich mixe Ihre Informationen mit zauberhaften Entertainment, serviere Ihren Kunden einen fruchtig frischen Infotainment-Cocktail der Geist und Sinne belebt, und bringe so Spaß und Entspannung in Ihre Veranstaltung!
DE  PLZ: 59581
Budget / Gage: M 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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