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Wolf Stein - Komödiant und Zauberkünstler  >> aus

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Budget : auf Anfrage

Veranstaltungen: Sonstige Feiern

Detailbeschreibung

Mit Wolf Stein machen Sie sich und Ihren Gästen eine große Freude. Sie demonstrieren eindrucksvoll dass Sie sich über die Gestaltung Ihrer Feier viele Gedanken gemacht haben. Wolf Stein ist unter den Zauberkünstlern eine Ausnahmeerscheinung. Nicht nur

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Steve Waite – Adrenalin Magier / Magie & Showkonzepte
Unmögliches zu denken und zu verwirklichen, ist seine Maxime. Mit mehr als 500 Shows jährlich fesselt Steve Waite sein Publikum im Feuer, unter Wasser u. in der Luft. Seine Show - eine Mischung aus spektakulären Stunts, vielseitiger Pyrotechnik u. modernster Großillusionen - gehört zu den aufwendigsten Magieshows in Deutschland. Für seine spektakulären Entfesselungen erhielt er internationale Ehrungen u. Auszeichnungen sowie den Titel "Künstler des Jahres". (diese Auszeichnung wurde bereits an David Copperfield verl
DE  PLZ: 67240
Budget / Gage: auf Anfrage 
Comedyzauberer Thomas Gysin
Thomas Gysin ist bekannt für seine charmant - freche Art und bezieht das Publikum aktiv in die Show mit ein. So entsteht schnell eine lockere und stimmungsvolle Atmosphäre. Visuelle Kunststücke werden mit Wortwitz und Situationskomik unterstrichen.
DE  PLZ: 72555
Budget / Gage: auf Anfrage 
Peter Gunn – Dt. Vizemeister Comedy-Zauberei & ausgebildeter Komiker
Hautnah und elegant präsentierte Verwirrung. Peter Gunn ist seit ca. 15 Jahren Zauberer, hat eine staatlich anerkannte Ausbildung als Komiker und war Deutscher Vizemeister in der Sparte Comedy Zauberei.Peter Gunn präsentiert Wunder zum Anfassen - direkt unter den Augen Ihrer Gäste.
DE  PLZ: 30539
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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