Erweiterte Suche Such-Auftrag

Mark von Hannover *Mentalmagier und Gedankenleser*  >> aus

Adresse


Budget : M

Veranstaltungen: Firmenfeier

Detailbeschreibung

Sie haben gehobene Ansprüche für Ihr repräsentatives Geschäftsevent, möchten Ihrer außergewöhnlichen Privatveranstaltung eine 11 auf der 10-teiligen Skala erteilen. Die großartige Kunst der Mentalmagie wird neu interpretiert.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Zauberkünstler & Zauberer Markus Teubert  |  Leipzig, Sachsen
Markus Teubert ist professioneller Zauberkünstler und Sonnenschein. Seine "Wunder ganz nah" schaffen perfekte Unterhaltung und Entspannung bei allen Anlässen: unfassbar, anfassbar... wunderbar! Ob Online-Zaubershow, Close up oder auf der Bühne, der Zauberer und Magier aus Leipzig ist immer nah dran am Publikum und sorgt für nachhaltige Erlebnisse und Gesprächsstoff.
DE  PLZ: 04425
Budget / Gage: auf Anfrage 
Comedyzauberer Thomas Gysin
Thomas Gysin ist bekannt für seine charmant - freche Art und bezieht das Publikum aktiv in die Show mit ein. So entsteht schnell eine lockere und stimmungsvolle Atmosphäre. Visuelle Kunststücke werden mit Wortwitz und Situationskomik unterstrichen.
DE  PLZ: 72555
Budget / Gage: auf Anfrage 
Comedy Zauberer mit Tischzauberei, Dinnershow, Stand Up Comedy, Musik
Der charmante Comedy-Zauberer Rick Mayfield ´bezaubert´ Sie und Ihre Gäste mit intelligenter Tischzauberei und interaktiver Komik. Mit seinen massgeschneiderten Programmen unterhält Sie der Allround-Künstler auch gern als Empfangschef, komischer Kellner oder als englischer Butler mit Witz, Tischzauberei & Ballonmodellage. Mehrsprachig: deutsch, englisch, französisch, (norw.). Gehobene Comedy-Zaubererei mit Stil für Firmenevents, Familienfeste, Strassenevents, Messen u.v.m.!
DE  PLZ: 60431
Budget / Gage: M 


Kategorien
Als Künstler neu anmelden!
  • Eintrag auswählen
  • Profil erstellen
  • Kunden gewinnen
Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

Scroll Top