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Mark von Hannover *Mentalmagier und Gedankenleser*  >> aus

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Budget : M

Veranstaltungen: Firmenfeier

Detailbeschreibung

Sie haben gehobene Ansprüche für Ihr repräsentatives Geschäftsevent, möchten Ihrer außergewöhnlichen Privatveranstaltung eine 11 auf der 10-teiligen Skala erteilen. Die großartige Kunst der Mentalmagie wird neu interpretiert.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Comedyzauberer Thomas Gysin
Thomas Gysin ist bekannt für seine charmant - freche Art und bezieht das Publikum aktiv in die Show mit ein. So entsteht schnell eine lockere und stimmungsvolle Atmosphäre. Visuelle Kunststücke werden mit Wortwitz und Situationskomik unterstrichen.
DE  PLZ: 72555
Budget / Gage: auf Anfrage 
Zauberkünstler & Zauberer Markus Teubert  |  Leipzig, Sachsen
Markus Teubert ist professioneller Zauberkünstler und Sonnenschein. Seine "Wunder ganz nah" schaffen perfekte Unterhaltung und Entspannung bei allen Anlässen: unfassbar, anfassbar... wunderbar! Ob Online-Zaubershow, Close up oder auf der Bühne, der Zauberer und Magier aus Leipzig ist immer nah dran am Publikum und sorgt für nachhaltige Erlebnisse und Gesprächsstoff.
DE  PLZ: 04425
Budget / Gage: auf Anfrage 
Zauberer & Magier Cody Stone - Moderne Hightech Zauberei - Zauber Show
Smart - Hightech - Fun - Illusion: So muss Zauberkunst heute sein. Moderne Zauberkunst mit Cody Stone für Ihre Firmenfeier, Business Event, Messe oder private Veranstaltung. Mit seinen TV-Serien verzauberte Cody Stone bereits Millionen Fernsehzuschauer sowie mit Liveshows in Las Vegas und New York. Charmante Tischzauberei und originelle Bühnenshow.
DE  PLZ: 30169
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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