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Clown Bino aus Sachsen  >> aus

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Budget : S

Veranstaltungen: Stadt- und Dorffeste, Kindertagesstätten, Kinderheime, Krankenhäuser usw.

Detailbeschreibung

1. Bühneshow für Kinder und Erwachsene, ca. 45 Min. (u.a. Bauchreden, Zaubern, Ballonmodellierspäße, Live-Musik mit Akkordeon, viel Situationskomik) 2. Animation (Ballonmodellieren, Kinderschnellschminken, Puppenspiel und mehr)

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Clown Lulu Lustig – Clownerie, Zauberei und Ballonmodellage | Sachsen
Clown Lulu Lustig – ein bisschen schüchtern, ein bisschen tollpatschig, aber voller Humor.Sein Name ist Programm, in das er die Kinder mit einbezieht. Seine Show ist spritzig u. fesselnd, mit intelligentem Witz u. feinem Humor. Beginnt er zu zaubern, erlebt der Zuschauer magische Momente.Was der Clown aus Luftballons formt, hat es ebenfalls in sich. Mit ihnen verwandelt er Kinder in Hubschrauber u. Schmetterlinge.
DE  PLZ: 08223
Budget / Gage: Auf Anfrage 
Kinderprogramm und Stelzenläufer: Clown Olli
Olli ist ein Clown und Stelzenläufer zum Anfassen. Mit Clowntheater, Walkacts, Animation, Jonglage, Pantomime, Feuershow und mehr bringt er Ihr Publikum zum Lachen und Staunen. Er bezieht Ihre kleinen und großen Gäste in das Geschehen mit ein. Eine rasante, witzige, zauberhafte Show hält das gesamte Publikum in Atem. Kunden sagen: "Er hat die Gabe, das junge Publikum in seinen Bann zu ziehen und Kinderaugen aber auch die Augen von Erwachsenen zum Leuchten zu bringen." Als Stelzenläufer in diversen Kostümen.
DE  PLZ: 50677
Budget / Gage: M 
Clown
Sie suchen einen Clown für Ihre Party, ihren Kindergeburtstag oder ihre Firmenfeier. Oder viel besser, Sie wollen gern selber ausprobieren wie es sich anfühlt andere zum Lachen zu bringen. Ein Event der anderen Art, dann sind Sie bei "Clorinda", richtig.
DE  PLZ: 83395
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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