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Gänsehaut garantiert: Super-Stimme und bezaubernde Frau Tuija Komi  >> aus

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Budget : XL

Veranstaltungen: Betriebsfeier, Firmenfeier, Messe, Hochzeit,Geburtstag, Taufe, Jubilaeum, Vernissage, Muenchen, Party,Feier

Detailbeschreibung

Die sinnlich-rauhe Stimme für Jazz, Bossa, Soul, Pop, Tango und Gospel. Sie ist ein energiegeladenes Stimmwunder voll faszinierender Bühnenpräsenz und Ausstrahlung. Profi - Sängerin und erste Wahl für Ihre Feier, Firmenfeier, Hochzeit,... Gute Referenzen

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Gesang, der Ihr Herz berührt - Klassik bis moderne Musik
Gesang auf höchstem Niveau, mit Tiefgang und Herz! Die modern und klassisch ausgebildete Sängerin trifft stets den richtigen Ton! Gönnen Sie sich und Ihren Gästen zur Festivität einen besonderen Hörgenuß mit Melodien der Klassik, Evergreens des Great American Songbook, modernen Popsongs, Chansonliedern in vielen verschiedenen Sprachen, Wiener-Liedern, etc. "Die Lieder haben alle im Herzen berührt. Gesanglich einfach Top!" - Referenz einer Braut
DE  PLZ: 55129
Budget / Gage: auf Anfrage 
Helene Fischer Double Jenny C.
Erleben Sie die einzigartige „Helene-Atmosphäre“ in einer professionellen und mitreißenden Double-Show. Jenny C. präsentiert darin die größten Hits der beliebten Künstlerin und lässt Ihre Veranstaltung unvergesslich werden. Originalgetreue Kostüme, überzeugender Livegesang und eine täuschend echte Bühnenperformance versprechen höchstmögliche Authentizität.
DE  PLZ: 18055
Budget / Gage: auf Anfrage 
Sängerin JASMIN - Pop, deutsche Schlager, Coversongs
Jasmin’s Slogan „Musik ist mein Leben!“ ist Programm.Mit einer glockengleichen Stimme, frischer Ausstrahlung, mitreißendem und jugendlichen Charme begeistert die 26-jährige Sängerin immer wieder ihr Publikum. Jasmin präsentiert eigene Titel des deutschen Pop-/Schlager-Genres, sowie Cover eingängiger Hits auf jeder Live-Bühne!
DE  PLZ: 04442
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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