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Tanzmusik Partymusik Duo La Vida aus Hamburg  >> aus

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Budget : L

Veranstaltungen: Betriebsfeste, Hochzeiten, Galas, Bälle, Familienfeiern, Weinfeste, Stadtfeste

Detailbeschreibung

Mit Feeling und Professionalität begleiten wir Sie musikalisch durch den Abend. Unser Repertoire ist top und vielfältig: Wir spielen für Sie Tanz- und Partymusik von gestern bis heute für jung und alt.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Mavericks Live Country Music Show
Alle Country Hits, Oldies, Rock'n Roll, Evergreens, Schlager in bester Live Qualität Von Johnny Cash bis Status Quo von Elvis bis Dire Straits, von Smokie bis Udo Jürgens Alle Songs zum Mitsingen, Mitmachen, Mittanzen oder einfach nur zum Zuhören. Beste Musik, Show, Moderation, bestes Entertainment für viele Generationen ! JETZT NEU: 1 Stunde deutsche Schlager & Pop Songs JETZT NEU : 40 Minuten ELVIS PRESLEY Memories JETZT NEU: 30 Minuten SOMMERHITS
DE  PLZ: 51399
Budget / Gage: XL 
DECOY -  Top40 Coverband & Partyband | NRW
Will man decoy mit nur wenigen Worten beschreiben dann vermutlich am ehesten so: Einfach einer der derzeit besten Live-Acts in Deutschland! Seit 2005 besteht decoy aus 6 Profimusikern, die schon mit Stars wie z.B. Peter Maffay, Mel C. oder Clueso auf Tour waren. Ihr Repertoire besteht aus den angesagtesten Pop-, Rock-, Soul und Disco- Songs, gepaart mit ausgewählten Klassikern der letzten 30 Jahre. Von Anfang an bewies d
DE  PLZ: 50937
Budget / Gage: auf Anfrage 
Blues Brothers Tribute
Jake und Elwood Blues - die Bluesbrothers Tribute Show Seit 25 Jahren interpretieren die zwei Hamburger bereits die allbekannten Songs der Blues Brothers - mit Live Gesang und coolen Sprüchen. Eine mitreißende Show, bei der kein Fuß am Boden bleibt. Engagiert die beiden für Eure Betriebsfeier, Stadtfest, Geburtstag, Hochzeit, Scheidung, Beerdigung - wir machen alles. Anfragen kostet nix!
DE  PLZ: 21035
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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