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INDIGO JAZZTRIO Live & Dezent für ihren Event!  >> aus

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Detailbeschreibung

Das Indigo Jazztrio spielt angenehmen Live-Jazz für Firmenveranstaltungen, Dinnerjazz, Empfänge, private Feiern. Das Trio verfügt über Referenzen bundesweit. Informieren Sie sich jetzt unverbindlich.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

beets'n'berries: Akustik - Trio á la MTV unplugged / Livemusik aus NRW
Live Band "beets’n’berries": Ein Trio, das „unplugged“, leicht verstärkt, Musik auf exzellentem Niveau bietet.Bekannte und unbekanntere Songs aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz u. Soul werden für den eigenen Akustik-Stil arrangiert.Gitarre, Piano, Stimme(n): Mehr brauchen die drei Musiker nicht, um das Publikum zu begeistern.Wahlweise kommen auch Akkordeon o. Bass zum Einsatz.Von Gala, Ball, Empfang, Firmenevent, Messe, Vernissage,... über Stadtfest bis zur privaten Feier:Diese unplugged - Band passt!
DE  PLZ: 41812
Budget / Gage: Auf Anfrage 
Sky-Dogs  -  Die Comedy Cover Live-Band !
Musikalische Professionalität, darstellerische Vielseitigkeit und Publikumsnähe sind die Stärken der Sky Dogs. In der deutschen Party- und Discoszene ist die Gruppe nicht mehr wegzudenken, der mainstream-orientierte Mix aus aktuellen Charthits und Danceclassics sorgt für volle Tanzflächen, Parodien und Persiflagen für vergnügte Gesichter drumherum.
DE  PLZ: 48282
Budget / Gage: Auf Anfrage 
SUNRISE MOBILE - Mobile Band, Musikalischer Walk Act, Marching Band,..
SPASS MIT MOBILER MUSIK - Partymusik, Unterhaltungsmusik,.. zum mitsingen, klatschen, tanzen !Die Marching Band „SUNRISE MOBILE“ zaubert ein Lächeln in die Gesichter Ihrer Gäste - und das mit einer fast längst vergessenen Art zu Singen u. zu Musizieren - naturbelassen, ohne Strom und ohne Lautsprecher.Raum Hannover, Niedersachsen, NRW, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Minden, Hamburg, Bremen, Dortmund, Münster,.
DE  PLZ: 31675
Budget / Gage: XL 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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