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Musik für Hochzeiten, Firmenfeiern und private Wohnzimmerkonzerte  >> aus

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Budget : L

Veranstaltungen: Hochzeit, Wohnzimmerkonzert, Gastronomie, Firmenfeier, Jubiläum, Geburtstag, Messen

Detailbeschreibung

Wir helfen ihnen nicht nur bei der Auswahl einer professionellen Band für ihre Veranstaltung, sondern bieten ihnen vor allem erprobte Gesamtveranstaltungskonzepte. Egal ob für private oder geschäftliche Zwecke, wir sind für Sie da.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Partyband,Hochzeitsband, Liveband, Köln, NRW
Von dezenter Dinnermusik bis hin zur Mitsing-Party, von Jazz bis Charts wird das riesige Programm immer individuell und spontan auf Eure Wünsche und die Wünsche Eurer Gäste ausgerichtet.Schon ab 3 Musikern buchbar, bis 6 Musiker erweiterbar.
DE  PLZ: 50259
Budget / Gage: L 
NIGHTFLASH - Tanzband, Partyband, Musikband, Duo, Trio / Stuttgart, BW
Tanzmusik, Partymusik, Stimmungsmusik, Unterhaltungsmusik, Dinnermusik, Hochzeitsmusik,...Nightflash - die Musikband, welche Ihr Fest zu einem unvergessl. Ereignis werden lässt.Durch ein flexibles Repertoire u. eine flexible Besetzungsgröße passt sich die Live Tanzband, Partyband, Hochzeitsband,... Ihren Wünschen individ. an und hat für jeden Event die richtige Musik.Egal ob Betriebsfeier, Hochzeit, Geburtstag, Fasching, Festzelt, Tanzball, Weihnachtsfeier, etc.Buchbar v. DUO, TRIO bis zur Großbesetzung.
DE  PLZ: 73630
Budget / Gage: auf Anfrage 
Liveband SUNRISE - Galaband, Showband, Partyband - Bremen
SUNRISE - die Galaband mit der Partygarantie! Galamusik, Partymusik, Loungemusik,... Liveband SUNRISE aus Niedersachsen begeistert seit über 20 Jahren nationales u. internat. Publikum auf Firmenfest, Messe, Gala Event, Tanzveranstaltung, Ball und private Feier.Bekannt durch die Gerry Weber Open-VIP-Party´s, hunderte von Firmen-, Messe- und Galaevents im norddeutschen Raum.
DE  PLZ: 31675
Budget / Gage: XXL 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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