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Die Hamburger Chansonette  >> aus

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Budget : S

Veranstaltungen: Betriebsfeier, Messe, Gala, Hochzeit, Event, Firmenfest

Detailbeschreibung

Die studierte Sängerin Maja Kemper bietet Ihnen amüsante Unterhaltung mit Chansons und Anekdoten von Claire Waldoff, Edith Piaf, Marlene Dietrich, Hildegard Knef, Zarah Leander und vielen mehr! Solo mit Gitarre oder mit Pianist buchbar!

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Gesang, der Ihr Herz berührt - Klassik bis moderne Musik
Gesang auf höchstem Niveau, mit Tiefgang und Herz! Die modern und klassisch ausgebildete Sängerin trifft stets den richtigen Ton! Gönnen Sie sich und Ihren Gästen zur Festivität einen besonderen Hörgenuß mit Melodien der Klassik, Evergreens des Great American Songbook, modernen Popsongs, Chansonliedern in vielen verschiedenen Sprachen, Wiener-Liedern, etc. "Die Lieder haben alle im Herzen berührt. Gesanglich einfach Top!" - Referenz einer Braut
DE  PLZ: 55129
Budget / Gage: auf Anfrage 
Helene Fischer Double Jenny C.
Erleben Sie die einzigartige „Helene-Atmosphäre“ in einer professionellen und mitreißenden Double-Show. Jenny C. präsentiert darin die größten Hits der beliebten Künstlerin und lässt Ihre Veranstaltung unvergesslich werden. Originalgetreue Kostüme, überzeugender Livegesang und eine täuschend echte Bühnenperformance versprechen höchstmögliche Authentizität.
DE  PLZ: 18055
Budget / Gage: auf Anfrage 
Klaus und Klaus - Stimmungsgaranten und Party-Profis
Fröhlich, liebenswert, volksnah, sympathisch und immer bodenständig. Die Klaus & Klaus - Show - ein Feuerwerk aus alten und neuen Hits. Bekannt und berühmt geworden mit ihrem Hit „An der Nordseeküste“, des inzwischen in das deutsche Volksliedgut eingegangenen Party - Ohrwurms. Weitere Erfolge feierten sie mit Super - Stimmungs - Hits wie „Es steht ein Pferd auf dem Flur“, „Der Eiermann“, etc.
DE  PLZ: 22337
Budget / Gage: Auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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