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TIPP! Kölner Alleinunterhalter & Ein-Mann-Live-Band JOHNNY ENGELMANN!!  >> aus

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Budget : Auf Anfrage

Veranstaltungen: Hochzeit, Silberhochzeit, Geburtstag, Jubiläum, Vereinsfeier, Betriebsfeier, Messe, Karneval, Stadtfest, Volksfest, Vernissage, Kneipe, Bar, Café, Schiffsfahrt, Ausflug, Messe,

Detailbeschreibung

Junger attraktiver Kölner Alleinunterhalter & Ein-Mann-Live-Band JOHNNY ENGELMANN spielt & singt Kölsche Lieder, Evergreens, Schlager, Chansons, Party-Hits, Pop-Hits, Tanzmusik, Weltmusik auf allen Feiern & Events! Bettina Böttinger WDR: "Beseelte Musik!"

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Andy P. aus NRW - Livemusiker und DJ
Update 2024: Livemusiker mit exzellentem Gesand / DJ / Moderator (Tel.: 0172-2348876) Euer Spezialist für Hochzeiten, private/öffentliche Veranstaltungen. Riesiges Party-Programm / Bütten-Begleitung für kleine bis große Veranstaltungen. Eigene Licht- und Tontechnik. Livemusik: Von aktuellen Partyhits, Charts, Fetenhits, Schlager, Rock - im Wechsel mit DJ. Andy Pruss • Kind des Ruhrgebiets/Jahrgang 1968 • Gesangsausbildung Fachrichtung Musical / Keyboarder • 40 Jahre Erfahrung mit Parties und Gästen
DE  PLZ: 44577
Budget / Gage: M 
PhiNi Duo: Charmantes Duo Gesang-Gitarre von Klassik bis Modern/Pop
Veranstaltungsarten: Hochzeiten, Geburtstage, Firmenevents, Trauerfeiern, Konzerte, Eröffnungsfeiern, Hintergrundmusik, Weihnachtsfeiern, Werbeveranstaltungen, Ausstellungen, Messen, Taufen, Jubiläumsfeiern, Vereinsfeiern, sonstige Events...
DE  PLZ: 80796
Budget / Gage: M 
PhiNi Duo: Charmantes Duo Gesang-Gitarre von Klassik bis Modern/Pop
Veranstaltungsarten: Hochzeiten, Geburtstage, Firmenevents, Trauerfeiern, Konzerte, Eröffnungsfeiern, Hintergrundmusik, Weihnachtsfeiern, Werbeveranstaltungen, Ausstellungen, Messen, Taufen, Jubiläumsfeiern, Vereinsfeiern, sonstige Events...
DE  PLZ: 80796
Budget / Gage: M 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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