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AAA Acoustic Duo take Two Livemusik  >> aus

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Budget : M

Detailbeschreibung

Buchen Sie nicht die"Katze im Sack", sondern engagieren Sie uns für Ihre Veranstaltung!!! Rock/Pop Acoustic Cover-Duo für Ihre Veranstaltung (Hochzeit, Fete, Brunch, Kneipe, Stadtfest, Messe, Firmenfeier (auch Weihnachtsfeiern),etc.) .....

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Sky-Dogs  -  Die Comedy Cover Live-Band !
Musikalische Professionalität, darstellerische Vielseitigkeit und Publikumsnähe sind die Stärken der Sky Dogs. In der deutschen Party- und Discoszene ist die Gruppe nicht mehr wegzudenken, der mainstream-orientierte Mix aus aktuellen Charthits und Danceclassics sorgt für volle Tanzflächen, Parodien und Persiflagen für vergnügte Gesichter drumherum.
DE  PLZ: 48282
Budget / Gage: Auf Anfrage 
Butta bei de Fische Top40 & Coverband l NRW
Das Rezept von "Butta bei de Fische" ist ganz einfach: Man nehme 6 erfahrene Musiker, die angesagtesten Pop-,Rock-, Soul -und Dancesongs, gepaart mit ausgewählten Klassikern der letzten 30 Jahre. Mixed sie mit einem hochwertigen Sound zu einem Cocktail zusammen und was dabei herauskommt nennt sich PARTY TOTAL. Mit diesem hochprozentigen PARTY TOTAL COCKTAIL touren "Butta bei de Fische" durch die Party-Szene.
DE  PLZ: 48317
Budget / Gage: auf Anfrage 
SUNRISE MOBILE - Mobile Band, Musikalischer Walk Act, Marching Band,..
SPASS MIT MOBILER MUSIK - Partymusik, Unterhaltungsmusik,.. zum mitsingen, klatschen, tanzen !Die Marching Band „SUNRISE MOBILE“ zaubert ein Lächeln in die Gesichter Ihrer Gäste - und das mit einer fast längst vergessenen Art zu Singen u. zu Musizieren - naturbelassen, ohne Strom und ohne Lautsprecher.Raum Hannover, Niedersachsen, NRW, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Minden, Hamburg, Bremen, Dortmund, Münster,.
DE  PLZ: 31675
Budget / Gage: XL 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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