Erweiterte Suche Such-Auftrag

Music-Comedy mit Bob Kerr & his Whoopee Band  >> aus

Adresse


Budget : Auf Anfrage

Veranstaltungen: Festival, Stadtfest, Feste jeglicher Art, Matinée, Kulturprogramm, Riverboat-Shuffle, Jazzfestival, Open Air, Konzert-Reihen,

Detailbeschreibung

30 Jahre spielt Bob Kerr schon auf der ganzen Welt und seine Auftritte sind längst Kult. Bob Kerr hatte bereits eine goldene Schallplatte im Schrank, als er die Whoopee Band gründete. Sie werden sich vor Lachen schütteln, denn „making whoopee“ bedeute

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Round Midnight_Die Band für Ihr Event!
Ob stilvolle Dinnermusik oder mitreißende Party-Hits – Round Midnight trifft immer den richtigen Ton! Mit Langjähriger Erfahrung und eine top-eingespielte Band, machen wir Ihr Event zum musikalischen Erlebnis. Flexibel für Hochzeiten, Firmenevents und Feiern. 100 % live und ohne Playbacks!
DE  PLZ: 70197
Budget / Gage: auf Anfrage 
INGVAY - Einmal Nashville und zurück
Einmal Nashville und zurück - Nach drei erfolgreichen Alben blickt INGVAY auf drei äußerst produktive Jahre zurück, belohnt mit guter Presse und einem bundesweiten Airplay des aktuellen Longplayers "Keep it up" in nahezu allen Genre-relevanten Formaten - mit Rotationen auf Deutschlandfunk Kultur, NDR Info, RBB und SWR1. INGVAY´s Live-Shows garantieren ihm und seiner erstklassigen Band seit Jahren eine stetig wachsende Fangemeinde und sind ein Must-Hear für alle Blues-, Rock- und Country-Fans!
DE  PLZ: 30159
Budget / Gage: auf Anfrage 
StreetWalkers - DIE mobile Band
Wo immer sie auftreten ist Stimmung garatiert. Die StreetWalkers begeistern ihr Publikum hautnah und das ohne zusätzlich Technik, Soundcheck oder eine Bühne. -> Jetzt klicken und anfragen!
DE  PLZ: 64832
Budget / Gage: auf Anfrage 


Kategorien
Als Künstler neu anmelden!
  • Eintrag auswählen
  • Profil erstellen
  • Kunden gewinnen
Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

Scroll Top