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Tanz- und Partyband Caprice  >> aus

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Budget : L

Detailbeschreibung

Eine Tanz- und Showband, die mit toller Musik, viel Licht und Discoeffekten auch auf Ihrer nächsten Party oder sonstigen Veranstaltung gerne für gute Stimmung sorgt. Sie sind zu Gast in TV- und Radiosendungen.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Butta bei de Fische Top40 & Coverband l NRW
Das Rezept von "Butta bei de Fische" ist ganz einfach: Man nehme 6 erfahrene Musiker, die angesagtesten Pop-,Rock-, Soul -und Dancesongs, gepaart mit ausgewählten Klassikern der letzten 30 Jahre. Mixed sie mit einem hochwertigen Sound zu einem Cocktail zusammen und was dabei herauskommt nennt sich PARTY TOTAL. Mit diesem hochprozentigen PARTY TOTAL COCKTAIL touren "Butta bei de Fische" durch die Party-Szene.
DE  PLZ: 48317
Budget / Gage: auf Anfrage 
Rats of Sankt Pauli | Das bekannte Swing-Duo mit Live-Band
Die beiden Schauspieler, Sänger und Entertainer Marcus Prell & Alexx Grimm lassen zusammen mit ihren Musikern als Rats Of Sankt Pauli die Ära des Swing neu aufleben, wobei sie sich bei ihrer Songauswahl nicht nur an Sinatra, Martin, Darin oder auch Bublé und Cicero gebunden fühlen, sondern auch Eigenkompositionen durchaus ihren würdigen Platz finden. Als Duo (Musik von CD) oder mit Live-Band buchbar.
DE  PLZ: 21035
Budget / Gage: auf Anfrage 
Jetzendorfer Hinterhofmusikanten - Oktoberfestmusik
Ohne Noten, nur nach Maß’n…...nach diesem Motto begeistern die Jetzendorfer Hinterhofmusikanten ihr Publikum seit nunmehr über 30 Jahren.Angefangen im oberbayerischen Raum hat sich ihr Schaffensbereich mittlerweile auf ganz Mitteleuropa bis hin zu einigen Auftritten in Übersee ausgedehnt. Beginnend mit dem Einmarsch der „Männer mit den langen Mänteln“ und einem lauten und schrägen Marsch erstreckt sich das musikalische Spektrum vom Zwiefachen über Dixie und Rock’n’Roll bis hin zu aktueller Party- und
DE  PLZ: 85445
Budget / Gage: XXL 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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