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BILLBOARD rockin Top-40  >> aus

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Budget : XXL

Detailbeschreibung

Richtig gut rockende Partyband für Zeltfest bis Messeevent. Nach über 700 erfolgreichen Shows können wir nicht alles falscgemacht haben....

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

SUNRISE MOBILE - Mobile Band, Musikalischer Walk Act, Marching Band,..
SPASS MIT MOBILER MUSIK - Partymusik, Unterhaltungsmusik,.. zum mitsingen, klatschen, tanzen !Die Marching Band „SUNRISE MOBILE“ zaubert ein Lächeln in die Gesichter Ihrer Gäste - und das mit einer fast längst vergessenen Art zu Singen u. zu Musizieren - naturbelassen, ohne Strom und ohne Lautsprecher.Raum Hannover, Niedersachsen, NRW, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Minden, Hamburg, Bremen, Dortmund, Münster,.
DE  PLZ: 31675
Budget / Gage: XL 
beets'n'berries: Akustik - Trio á la MTV unplugged / Livemusik aus NRW
Live Band "beets’n’berries": Ein Trio, das „unplugged“, leicht verstärkt, Musik auf exzellentem Niveau bietet.Bekannte und unbekanntere Songs aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz u. Soul werden für den eigenen Akustik-Stil arrangiert.Gitarre, Piano, Stimme(n): Mehr brauchen die drei Musiker nicht, um das Publikum zu begeistern.Wahlweise kommen auch Akkordeon o. Bass zum Einsatz.Von Gala, Ball, Empfang, Firmenevent, Messe, Vernissage,... über Stadtfest bis zur privaten Feier:Diese unplugged - Band passt!
DE  PLZ: 41812
Budget / Gage: Auf Anfrage 
Musik-Entertainer Sascha Klaar
Gehen Sie gemeinsam mit Sascha Klaar und seiner Band „The Rockets“ auf musikalische Entdeckungsreise und erleben Sie in seiner spektakulären Live-Show die unglaubliche Power und Spielfreude des gleichermaßen charismatischen und authentischen Entertainers. Der exzellente Performer und seine fantastische Band begeistern alle Generationen und lassen die Herzen der Lievmusik höher schlagen...!
DE  PLZ: 42111
Budget / Gage: Auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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