Erweiterte Suche Such-Auftrag

Überraschungsgesang für Standesamt, Kirche, Hochzeit,Geburtstag  >> aus

Adresse


Budget : M

Veranstaltungen: Kirche

Detailbeschreibung

Buchen Sie mich für einen Überraschungsgesang zur standesamtl. Trauung,kirchl. Hochzeit,Ihr Geburtstag oder eine Firmenfeier Sagen Sie einem lieben Menschen mit einem Song " DANKE, dass es Dich gibt "

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Sänger Jürgen Drews
Flotte Rhythmen, fetzige Rockgitarren, moderne Discoklänge und Jürgen Drews charakteristische Stimme, kaum ein Schlagerstar der „alten Garde“ ist so „in“ geblieben wie er. Ob Party-Hits oder traurige Liebesgeschichten, seine Titel sind unterhaltsam, frech, flott und sie verbreiten gute Laune. Mit seinem Party-Brett „Wieder alles im Griff / König von Mallorca“, könnte Jürgen Drews auch bei Ihrer nächsten Veranstaltung sein
DE  PLZ: 51679
Budget / Gage: auf Anfrage 
Die Rosa Rot Schlagershow!
ROSA ROT singt live die grössten aktuellen Hits von HELENE FISCHER, MAITE KELLY, Andrea Berg, MICHELLE, Matthias REIM, Beatrice Egli, Christin Stark und Anderen. Lasst Euch von FRISCHEM DEUTSCHEN SCHLAGER verzaubern! Die ROSA ROT SCHLAGERSHOW ist ein Party-Highlight für Euer Event und bietet alles für das Herz eines richtigen SCHLAGERFANS!
DE  PLZ: 16833
Budget / Gage: XL 
Professionelle Hochzeitssängerin Vanessa für Ihre Trauung / Gesangsduo
Ein unvergessliches Hochzeitserlebnis! Sie suchen eine professionelle Sängerin für Ihren schönsten Tag im Leben?Dann sind Sie hier genau richtig!Auf sie wartet professioneller Gesang in der Kirch, im Standesamt oder zum Sekt-Empfang.Gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen, um eine individuelle Titelauswahl zu vereinbaren.Einen kleinen Auszug an Songs finden Sie auf unserer Homepage.
DE  PLZ: 44627
Budget / Gage: auf Anfrage 


Kategorien
Als Künstler neu anmelden!
  • Eintrag auswählen
  • Profil erstellen
  • Kunden gewinnen
Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

Scroll Top