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LIVEBAND - LIVEMUSIK - PARTY - DANCE - PERFORMANCE - RHEINLAND-PFALZ  >> aus

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Budget : Auf Anfrage

Detailbeschreibung

Unsere Band begeistert mit drei außergewöhnlichen Vokalisten. Eingebettet werden die charismatischen Stimmen in einen modernen Bandsound mit lebendiger Latin Percussion.
Aktuelle Hits und Grooves sowie Dancefloorbeats aus den 80er und 90er Jahren.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

A Tribute to Abba - Unforgettable
"A Tribute to Abba - Unforgettable" überzeugt mit einem Bühnenprogramm der Extraklasse und einer ausgesprochen originalgetreuen Umsetzung.
DE  PLZ: 59071
Budget / Gage: XXL 
Jazzband MANON & CO - Damenband, Streichquartett
Die attraktive Damenband MANON & CO präsentiert Ihnen exzellente Streicher-Arrangements von Classics bis Pop, als Streichquartett oder Trio. Es bieten sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Empfang, Festakt, Konzert, Dinnermusik, Showeinlage, Messestand... Besonders attraktiv ist der mobile Einsatz mitten im Publikum! Die Auftritte sind sowohl akustisch/unplugged als auch mit modernen E-Violinen möglich. Dabei agieren die charmanten Musikerinnen stets spontan auf der Bühne.
DE  PLZ: 71397
Budget / Gage: XL 
ESMERALDA Tanz & Violinen Show-Act / Geigenshow
Die virtuose Violinistin ESMERALDA bietet eine exzellente Geigen-Show mit Tanz und exklusiven Kostümen! Mit der klassischen und mit der E-Violine präsentiert die Vollblutmusikerin eine abenteuerliche Reise durch verschiedene Musik-Stile. Rock und Pop-Hits, feurige spanische und Gypsy-Musik, modern arrangierte Klassik-, Musical- und Filmmelodien, Tango, Jazz und Evergreens, Piraten- Gothic-, Burlesque-Shows - die bildschöne Geigerin und Tänzerin ESMERALDA entfacht mit ihrem Programm ein schillerndes musikalisches Feuerwerk!
DE  PLZ: 28211
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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