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Budget : M

Veranstaltungen: Disco, Club, Live-Act, Betriebsfeier, Firmenevent, Charity, Radio, Fernsehen, Party, Jazzclub, ...

Detailbeschreibung

Einzigartige Live-Show! Durch Live-Musik, Show, Comedy und Entertainment werden auch Leute begeistert, die kein Fan dieser Musikrichtung sind. Band ist von 1-12 Musikern buchbar. Referenzen: Pro7, kabel1, RTL, WDR, KoelnmesseGmbH, BMW, Smart, ...

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

BrassBuffet - hot cooking Street Band / Jazz, Swing, Blues, Comedy,...
Die swingenden Köche (7 Musiker) von BrassBuffet bieten ein (in bester Tradition der New Orleans Street-Bands) musikalisches Gourmet-Menü aus Jazz, Swing, Blues, Soul und vielen anderen Musikstilen auf.Sie sind eine mobile Marching Band mit Tempo, Spielwitz und Comedy, überall und jederzeit einsetzbar.Et voilà - das Buffet ist eröffnet! Bon amusement!
DE  PLZ: 49328
Budget / Gage: Auf Anfrage 
Rats of Sankt Pauli | Das bekannte Swing-Duo mit Live-Band
Die beiden Schauspieler, Sänger und Entertainer Marcus Prell & Alexx Grimm lassen zusammen mit ihren Musikern als Rats Of Sankt Pauli die Ära des Swing neu aufleben, wobei sie sich bei ihrer Songauswahl nicht nur an Sinatra, Martin, Darin oder auch Bublé und Cicero gebunden fühlen, sondern auch Eigenkompositionen durchaus ihren würdigen Platz finden. Als Duo (Musik von CD) oder mit Live-Band buchbar.
DE  PLZ: 21035
Budget / Gage: auf Anfrage 
Blaskapelle, Mobile Band, Marching und Brass Band - MEN IN BLECH
MEN IN BLECH - ist eine Mobile Band, Blaskapelle, Marching und Brass Band! Mobilität ist das Motto! Die Bühne ist dort, wo die Blaskapelle gerade spielt. Sie benötigen keinerlei technische Hilfsmittel, keinen Strom, keine Mikrofone. Sie können sich als Walking Act mitten im Publikum bewegen, aber auch als Haupt-Gala-Act auf der Bühne präsentiert werden. Kein Strom? - Die Lösung: MEN IN BLECH! MEN IN BLECH die erste und
DE  PLZ: 21149
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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