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Wir bringen Ihr Ständchen! - Der Fanfarenzug Hohenmölsen  >> aus

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Budget : S

Veranstaltungen: Eröffnungen von Betriebsfeiern, Messen und Galas; Ständchen zu Hochzeiten, Geburtstage und anderen Feiern; Siegerehrungen

Detailbeschreibung

Wir spielen zu: Eröffnung, Einweihung, Betriebsfeier, Firmenevent, Messe und Gala; Ständchen zu Hochzeit, Geburtstag und jedes andere Fest; Siegerehrung und was auch immer Sie wollen.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Gitarre mal Zwei - stilvolle Hintergrundmusik
'Gitarre mal Zwei' ist ein Gitarrenduo aus Düsseldorf, welches sich darauf spezialisiert hat, eine angenehme und besondere Atmosphäre durch stilvolle Hintergrundmusik zu gestalten. Dezent und doch nicht unscheinbar, spielt dieses Duo Songs von Jazzstandards über Bossa Nova, Latinjazz bis hin zu bekannten Rock & Pop Stücken. Stilvolle Gitarrenmusik für Sektempfang, Dinner, Trauung u.v.m.
DE  PLZ: 40215
Budget / Gage: M 
Saxophonistin - einmalige Show stilvolle Dinnermusik Alleinunterhalter
Ob mitreissender Showact auf einer großen Bühne, elegante Dinnermusik zum Empfang oder walkact und Saxophon pur inmitten Ihrer Gäste – Saxophonistin Kathrin Eipert wird sie begeister. Die Show-Einlage, bei der Kathrin ihr Saxophon live im riesigen Luftballon spielt ist einmalig und wird Ihr Event zu einem unvergesslichen Tag machen und Ihre Gäste werden staunen
DE  PLZ: 06796
Budget / Gage: M 
Solo-Saxophonist Jan Sichting | Jazz, Latin, House, Rock, Pop, Klassik
Saxophon - das ist Sound und Emotion pur. Vom kleineren Anlass bis hin zur großen Bühne zieht Jan Sichting das Publikum mit Spielfreude und Virtuosität in seinen Bann.Sein Reportoire reicht von Jazzklassikern über Rock und Pop bis hin zur DJ-Begleitung. Auch im Duo, Trio oder Quartett mit Piano/Bass/Drums ein Erlebnis!Seit 2007 spielt er regelmäßig auf Liveveranstaltungen von Radio Brocken und 89.0 RTL.
DE  PLZ: 39104
Budget / Gage: M 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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