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Empire - Partyband - Musik für alle Fälle und Gelegenheiten.  >> aus

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Budget : Auf Anfrage

Veranstaltungen: Stadtfesten, Betriebsfesten, Hochzeiten,Gala,Familienfeiern,Schützenfesten,Jubiläen,

Detailbeschreibung

Wir sind eine 5 Mann Partyband mit unserer Sängerin Tanja. 700 Auftritte in den letzten Jahren garantieren eine gelungene Feier. Mit kurzen Pausen und einem Programm von Walzer bis Rock begeistern wir Jung und Alt. Eigene Musik- und Lichtanlage.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

DaCapo.... die Hochzeitsband
Tanzband - Hochzeitsband - Galaband - Partyband. Die Tanz- und Partyband DaCapo bietet Ihnen ein anspruchsvolles und vielseitiges Programm. Live gesungen und gespielt, verwöhnen wir Sie mit einem breit gefächerten, internationalen Repertoire.Für DaCapo ist Professionalität eine Selbstverständlichkeit. Wir bieten ein musikalisches Spektrum, das sich von aktuellen Pop/Rockhits über Oldies bis zur gepflegten Dinner-Musik erstreckt. Als Quartett oder Quintett - in kleinerem Rahmen auch als Trio .
DE  PLZ: 73650
Budget / Gage: auf Anfrage 
Partyband,Hochzeitsband, Liveband, Köln, NRW
Von dezenter Dinnermusik bis hin zur Mitsing-Party, von Jazz bis Charts wird das riesige Programm immer individuell und spontan auf Eure Wünsche und die Wünsche Eurer Gäste ausgerichtet.Schon ab 3 Musikern buchbar, bis 6 Musiker erweiterbar.
DE  PLZ: 50259
Budget / Gage: L 
DECOY -  Top40 Coverband & Partyband | NRW
Will man decoy mit nur wenigen Worten beschreiben dann vermutlich am ehesten so: Einfach einer der derzeit besten Live-Acts in Deutschland! Seit 2005 besteht decoy aus 6 Profimusikern, die schon mit Stars wie z.B. Peter Maffay, Mel C. oder Clueso auf Tour waren. Ihr Repertoire besteht aus den angesagtesten Pop-, Rock-, Soul und Disco- Songs, gepaart mit ausgewählten Klassikern der letzten 30 Jahre. Von Anfang an bewies d
DE  PLZ: 50937
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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