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CharMana - Alternative Rock, unplugged oder verstärkt  >> aus

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Budget : M

Veranstaltungen: Konzert

Detailbeschreibung

Erdig, fast schnörkellos und dennoch charismatisch-eigensinnig rocken sich CharMana in die Gehörgänge des geneigten Musikliebhabers.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Partyband,Hochzeitsband, Liveband, Köln, NRW
Von dezenter Dinnermusik bis hin zur Mitsing-Party, von Jazz bis Charts wird das riesige Programm immer individuell und spontan auf Eure Wünsche und die Wünsche Eurer Gäste ausgerichtet.Schon ab 3 Musikern buchbar, bis 6 Musiker erweiterbar.
DE  PLZ: 50259
Budget / Gage: L 
One Night Band - Tanzmusik / Partymusik mit Klasse
Die One Night Band sorgt dafür, dass Ihre Bemühungen rund um Ihr Fest - sei es Ihre Grün- oder Silberhochzeit, eine Galafestlichkeit, ein Betriebsfest, eine Präsentation oder ähnliches - gekrönt werden mit dem perfekten musikalischen Rahmen.Ob dezent elegante Dinnermusik mit modernen Stücken und Klassikern, die jeder schätzt und liebt oder Tanzmusik / Partymusik von Pop bis Rock.Die One Night Band ist Deutschlandweit tätig!
DE  PLZ: 48429
Budget / Gage: XXL 
Jetzendorfer Hinterhofmusikanten - Oktoberfestmusik
Ohne Noten, nur nach Maß’n…...nach diesem Motto begeistern die Jetzendorfer Hinterhofmusikanten ihr Publikum seit nunmehr über 30 Jahren.Angefangen im oberbayerischen Raum hat sich ihr Schaffensbereich mittlerweile auf ganz Mitteleuropa bis hin zu einigen Auftritten in Übersee ausgedehnt. Beginnend mit dem Einmarsch der „Männer mit den langen Mänteln“ und einem lauten und schrägen Marsch erstreckt sich das musikalische Spektrum vom Zwiefachen über Dixie und Rock’n’Roll bis hin zu aktueller Party- und
DE  PLZ: 85445
Budget / Gage: XXL 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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