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Big Band Overath  >> aus

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Budget : M

Veranstaltungen: Betriebsfeiern, Messen, Galas, Tanzveranstaltungen, Weihnachtsfeier, Hochzeit

Detailbeschreibung

Die Band unter Leitung von Dirk Pawelka findet für jede Veranstaltung den richtigen Sound.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Liveband SUNRISE - Partyband, Showband, Top-40-Band, NRW, Band, OWL
SUNRISE - die Band mit der Partygarantie!Top-40, Partymusik, Funk & Soul, Charts... Die Liveband SUNRISE aus Nordrheinwestfalen-NRW begeistert seit fast 20 Jahren nationales u. internat. Publikum auf Firmenfesten, Messepartys, Gala Event, Partyevents,... sowie öffentl. u. privaten Festen.Bekannt durch die Gerry Weber Open-VIP-Party´s, hunterte von Firmen- u. Galaevents im norddeutschen Raum sowie div. Stadtfeste
DE  PLZ: 44141
Budget / Gage: XXL 
NIGHTFLASH - Tanzband, Partyband, Musikband, Duo, Trio / Stuttgart, BW
Tanzmusik, Partymusik, Stimmungsmusik, Unterhaltungsmusik, Dinnermusik, Hochzeitsmusik,...Nightflash - die Musikband, welche Ihr Fest zu einem unvergessl. Ereignis werden lässt.Durch ein flexibles Repertoire u. eine flexible Besetzungsgröße passt sich die Live Tanzband, Partyband, Hochzeitsband,... Ihren Wünschen individ. an und hat für jeden Event die richtige Musik.Egal ob Betriebsfeier, Hochzeit, Geburtstag, Fasching, Festzelt, Tanzball, Weihnachtsfeier, etc.Buchbar v. DUO, TRIO bis zur Großbesetzung.
DE  PLZ: 73630
Budget / Gage: auf Anfrage 
DECOY -  Top40 Coverband & Partyband | NRW
Will man decoy mit nur wenigen Worten beschreiben dann vermutlich am ehesten so: Einfach einer der derzeit besten Live-Acts in Deutschland! Seit 2005 besteht decoy aus 6 Profimusikern, die schon mit Stars wie z.B. Peter Maffay, Mel C. oder Clueso auf Tour waren. Ihr Repertoire besteht aus den angesagtesten Pop-, Rock-, Soul und Disco- Songs, gepaart mit ausgewählten Klassikern der letzten 30 Jahre. Von Anfang an bewies d
DE  PLZ: 50937
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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