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Musik Duo „Cherry-Up“
Sie feiern ein Fest und wollen Livemusik? Dann rufen sie einfach an und wir garantieren eine super Stimmung. - egal ob Schlager, Oldies, Country oder die neusten Hits von heute.
DE  PLZ: 55595
Budget / Gage: S 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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