Erweiterte Suche Such-Auftrag

Ihr Künstlerkorb

 aus dem Künstlerkorb entfernen
Wir spielen rein akustisch, ohne Elektronik, echt bayrische, stilvolle, konzertante Volks- und Unterhaltungsmusik für bayrische Abende, zum bayrischen Essen, stationär oder im Raum wandernd.
DE  PLZ: 83624
Budget / Gage: L 


Ihre Kontaktdaten
Details zu Ihrer Veranstaltung


Kategorien
Als Künstler neu anmelden!
  • Eintrag auswählen
  • Profil erstellen
  • Kunden gewinnen
Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

Scroll Top