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Aus Ihren Vorstellungen und meiner Erfahrung gestalte ich Ihre ganz individuelle Hochzeitsfeier - je nach Temperament der Feiernden: von peppig-fetzig bis dezent-moderat.
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Budget / Gage: Auf Anfrage 
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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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