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Wir sind eine 7-köpfige Performance- und Trommelgruppe. Je nach Wunsch des Publikums haben wir verschiedene Programme und Choreografien ausgearbeitet - Hochzeit, Party (auch Schwarzlichtshow), Mittelalterfest, Firmenjubiläum etc.
DE  PLZ: 80639
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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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