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Sollten Sie Partys und verschiedene Einladungen für Apéros etc., empfehle ich mich für musikalische Einlagen. Selbstverständlich bin ich bezüglich der musikalischen Richtung flexibel und kann Auftritten vom Duo bis zur Größe einer Band anbieten.
CH  PLZ: 08055
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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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