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Künstlerverzeichnis seit 2004: Musiker, Tänzer, Künstler, Artisten uvm. im Künstlerportal
GEMA
GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Jeder Veranstalter, der bei seinem Event Musik einsetzt, muss dies bei der GEMA anmelden und gewisse Gebühren bezahlen. Dabei ist es egal, ob es sich um Live-Musik eines Künstlers handelt oder die Songs von CD abgespielt werden.