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Drei Virtuosen, augenschmunzelnd mit ihrem Bandnamen kokettierend, einen Sound zelebrierend, dass einem das Blut in den Adern hoch köchelt, die Füße wie von Zauberhand zu wippen beginnen und gar nicht mehr still stehen wollen...
DE  PLZ: 01099
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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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