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Andreas Otto arbeitet mit schnellen akzentuierten Strichen die typischen Merkmale seiner Modelle heraus. Die entstehenden Portraitkarikaturen begeistern sein Publikum schon beim Entstehen durch Treffsicherheit, Prägnanz und lebendige, freundliche Ausstrah
DE  PLZ: 60488
Budget / Gage: L 
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Cheerleadershows für Veranstaltungen aller Art von 2 bis 50 Cheerleadern, langjährige Erfahrung mit Veranstaltungen, Messen, Geschäftseröffnungen, u.s.w.
DE  PLZ: 30926
Budget / Gage: S 
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DE  PLZ: 30629
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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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