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Unser Clown ist ein Anziehungspunkt für Groß und Klein. Egal ob privat auf Kindergeburtstagen oder geschäftlich, auch Bühne. Er macht Ballonmodellage, Zauberei, Tellerjonglage und bringt jede Menge Spaß mit.
DE  PLZ: 38116
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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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