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Ein Zauberer für alle Fälle. Tischzauberei, kleine bis große Feiern und Kindergeburtstage. Die Vorstellungen können auf Wunsch angepasst werden. z.B: "Mittmachzaubern" für Kinder, oder auch Produktwerbung. Lösung auch für aus gefallende Wünsche.
DE  PLZ: 45665
Budget / Gage: S 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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