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#1 24.01.2007 15:53:31

Saxophon
Mitglied

Re: Hotelübernachtung als "Geldwerter Vorteil" bei Finanzprüfung?

Hallo liebe Künstlerkollegen und liebe Agenturen!

Folgendes Problem: habe Finanzprüfung über 3 Jahre - in meinen Verträgen steht immer "...Veranstalter stellt Beschallung und Licht (...) sowie 1 DZ und 1 EZ / Catering für 3 Personen zur Verfügung. Mein Finanzamt sieht Hotel und Catering als geldwerten Vorteil und setzt nun rückwirkend auf drei Jahre für alle Veranstaltungen eine Schätzsumme dafür an, die nun versteuert werden soll - ein hübsches Sümmchen! Wer hatte solch ein Problem schon? Aus meiner Sicht würde das ja eine Revolution der gesamten Branche bedeuten, wenn man Hotel und Cateringkosten (womit man als Künstler ja eigentlich kaum zu tun hat, das erledigt der Veranstalter und wir bekommen ja kein Geld dafür ausgezahlt) im Nachhinein versteuern soll.Hilfe wäre sehr nett!


saxophonistin kathrin eipert tel: 0170/4623623

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#2 25.02.2007 23:00:11

1-Mann-Band-Hannover
Mitglied

Re: Hotelübernachtung als "Geldwerter Vorteil" bei Finanzprüfung?

Ich fände es sehr seltsam, denn das ist kein Geld werter Vorteil. Wenn ich den Auftritt nicht hätte, bräuchte ich das Hotel nicht und wenn ich den Auftritt nicht hätte, wäre ich auf Catering nicht angewiesen (und die 2 Euro, die mir das Catering erspart, sind ja wohl nicht der Rede wert).
Nun ja, wir sind es ja schon gewöhnt, dass das Finanzamt meint, die Glam und Glitter Bühnengarderobe könnte man ja auch privat tragen.
Das Finanzamt liegt meiner Meinung nach völlig falsch.
Ein geldwerter Vorteil wäre, wenn man ein paar Auftritte für ein Autohaus macht und dafür ein neues Fahrzeug erhielte.
Mit frdl. Grüßen
Ronny Funk


mit freundlichen grüßen
ronny funk

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