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ca. 590 km von München entfernt

Clown Pepe für Ihre Feier
Ich bin Clown Pepe und trete in ganz Deutschland auf. Neben meinem Bühnenprogramm "UPS da kommt der Clown", kann man mich auch als Ballons Künstler engagieren. Weitere Infos finden Sie auf meiner Homepage oder Facebook Seite.
DE  PLZ: 49751
Budget / Gage: auf Anfrage 

ca. 102 km von München entfernt

Clown "JAJA"-Spass auch zum mitmachen!
Clown "JAJA" mit Show. Begeistert die Kinder auch zum mitspielen. In sekundenschnelle zaubert er lustige Luftballonfiguren. Hund,Katze,Maus,Hüte,Giraffe..... Ein Spass für jedes Fest!
DE  PLZ: 93161
Budget / Gage: S 

ca. 602 km von München entfernt

Puppentheater FÜR KINDER
Das mobile Puppentheater Kollin Kläff wird immer bekannter im Norden. Die Spielweise der Puppenspielerin Maya Raue ist lebendig, einfach und lustig. Das Puppentheater ist geeignet als Kinderanimation für Kitas, Shoppingcenter und Kindergeburtstage uvm.
DE  PLZ: 21031
Budget / Gage: auf Anfrage 

ca. 493 km von München entfernt

Ballonmodellage, Kinderschminken und mehr
Aus kunterbunten Ballonschlangen werden phantasievolle Ballotiere und Ballonfiguren modelliert. Ein Highlight für jedes Event. Ob Firmenveranstaltung, Messe mit Showeinlagen oder private Feier, dieses "Give-away" verzaubert nicht nur ihrekleinen Gäste.
DE  PLZ: 12249
Budget / Gage: auf Anfrage 
Egal ob Stadtfest, Vereinsfest,Betriebsfest oder Eröffnung....überall dort, wo Eltern mit ihren Kindern sind, trage ich als Luftballonkünstlerin zum Gelingen bei. Die Menschen bleiben stehen, fühlen sich wohl und unterhalten. www.pialatwist.de
DE  PLZ: 52499
Budget / Gage: auf Anfrage 
Neben der klassischen Ballonmodellage bieten wir auch kreative Ballondekorationen, professionelles Kinderschminken und Glitzertatoos an. Ebenfall übernehmen wir die Kinderbetreuung zu ihren Festlicheiten oder übernehmen die Organisation der Feier.
DE  PLZ: 47918
Budget / Gage: auf Anfrage 
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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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