Erweiterte Suche Such-Auftrag

Philo Kotnik - Close Up Magic  >> aus

Adresse


Budget : Auf Anfrage

Veranstaltungen: Betriebsfeier, Messe, Gala, Hochzeit, Geburtstag, Diskothek, Restaurant, Business Meetings etc.

Detailbeschreibung

Professioneller Zauberer für Ihre Firmenfeier, Ihr Event und Ihr privates Fest. Niveauvolle magische Unterhaltung garantiert. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs demonstriert Ihnen Philo Kotnik gerne unverbindlich seine Zauberkunst.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Der Zaubertrottel !  Zauber-Clown-Quatsch-Mitmach-Theater
Der Zaubertrottel ist der wahrscheinlich trotteligste Zauberer der Welt und präsentiert sein quirliges Programm "Alles geht schief!" oder: "Och Menno!". Witzig-frech und charmant-schusslig hangelt sich der lustige Tollpatsch von einem Zaubertrick zum Nächsten. Hätte er doch bloß die Anleitungen gelesen... Zum Glück bekommt er die tatkräftige Unterstützung seiner kleinben & großen Zuschauer! Neu! Coronakonformes Programm!
DE  PLZ: 20099
Budget / Gage: auf Anfrage 
Clown Bibo - Der sympathische Zauberclown vom Niederrhein
Noch ein richtiger Clown mit roter Nase, flapsigen Bewegungen und Schuhgröße 60.Lassen Sie sich bezaubern durch: Clownerie, Zauberei, Stelzenlauf, Walk-Acts und Luftballonmodellage.Zauberei »für den Zuschauer - mit dem Zuschauer« ist bei jedem Auftritt die Devise. Durch Mimik und Gestik läßt er die Herzen der kleinen und großen Zuschauer bei jeder Veranstaltung höher schlagen.
DE  PLZ: 47574
Budget / Gage: S 
Carsten Risse Infotainment - Gemeinsam Spaß erleben
Ich mixe Ihre Informationen mit zauberhaften Entertainment, serviere Ihren Kunden einen fruchtig frischen Infotainment-Cocktail der Geist und Sinne belebt, und bringe so Spaß und Entspannung in Ihre Veranstaltung!
DE  PLZ: 59581
Budget / Gage: M 


Kategorien
Als Künstler neu anmelden!
  • Eintrag auswählen
  • Profil erstellen
  • Kunden gewinnen
Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

Scroll Top