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Bayerische Unterhaltung  >> aus Hohenbrunn

Adresse


Bavarian Global Entertainment

Irmi Baumann
Brunnengasse 47
85662 Hohenbrunn

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Budget : auf Anfrage

Aktions-Radius: mehr als 500 km

Veranstaltungen: Firmenfeier

Detailbeschreibung

Bayerisches Entertainment – weltweit! Bavarian Global Entertainment arbeitet erfolgreich national und international für Firmen, Eventagenturen und Gastronomie und hat sich auf bayerische Veranstaltungen spezialisiert.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Business Entertainment - Unterhaltung erleben
Walk acts | Comedy | Show. Mit uns Unterhaltung erleben! Humorvolle Unterhaltung und Walk acts für Events und Veranstaltungen. Vielseitige Präsentationen und stilvolle Acts für aussergewöhnliche Feste und Feiern. Bieten Sie Ihren Gästen etwas Besonderes.
DE  PLZ: 85662
Budget / Gage: auf Anfrage 
Bastian Pantomime Walk-Acts für Events, Messen und Firmenfeiern!
Unterhaltung für Ihr Event !Pantomime Bastian sorgt mit seinem Walk Act wortlos charmant für eine lockere Atmosphäre auf Ihrer Veranstaltung: Ob Firmenevent, private Feier, Messe oder Abendveranstaltung.Situationskomik uund. spontan-intuitives Spiel mit den Gästen sind die Grundelemente seines Auftritts.Showeinlagen, wie Jonglage, kleine Zaubertricks und Luftballonfiguren ergänzen das Programm.Für pantomimisches Spiel zu zweit, bringt Bastian seinen Kollegen PAN mit.
DE  PLZ: 20535
Budget / Gage: auf Anfrage 
Robopolitan - der freche Event-Roboter für Events und Messen
Das ist mal was Neues: ein interaktiver Roboter, der die Gäste unterhält und charmant und frech durch die Veranstaltung führt - mobil oder auf der Bühne! Robopolitan ist in der Lage live mit dem Publikum zu kommunizieren und kann über seine eingebaute PA DJ-Musik spielen. Verschiedene Module buchbar: Welcome, Gewinnspiel/Game-modul, Moderation, Musik-modul, Zaubertricks, Follow-Me-Modul, Photobooth-Modul
DE  PLZ: 50674
Budget / Gage: L 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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