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Kinderanimation, Kinderschminken, Ausrichtung von Kindergeburtstag  >> aus

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Budget : S

Veranstaltungen: Messen, Betriebsfeiern, private Feiern, Feste jeder Art

Detailbeschreibung

Kinderanimation / Kinderunterhaltung auf Veranstaltung und private Feier / Familienfeier,... Kinderschminken, Durchführung von Kinderparty, Ideen und Materialausleih für Geburtstag.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Mobiles Kasperletheater Köln/ Bonn/ Rhein-Sieg
Kasper kommt mit der traditionellen Holzbühne und seinen handgemachten Kollegen zu Ihnen. Lustige, zeitgemäße Stücke mit Livemusik und viel Interaktion, rascher Aufbau z.B. im Wohn- oder Kinderzimmer, Spieldauer 25-40 Minuten. Ein Erlebnis für die ganze Familie und alle kleinen und großen Gäste. Seit 2004 unterwegs in Schulen, Kindergärten und bei Kinder- und Familienfesten aller Art.
DE  PLZ: 53783
Budget / Gage: S 
Spiel-o-Top - Kinderunterhaltung, Kinderanimation,...   Stuttgart / BW
Die Spielanimation mit Niveau. Kreative Spielprogramme für Kinder und Erwachsene. Für 10 bis 10.000 Personen, für drinnen und draußen. Pädagogisch ausgebildete Spielleiter begeistern Ihre Gäste. Farbenfrohe Zelte, attraktive Spiellandschaften, fantasievolle Spiele. Ein Highlight für Ihren Event!
DE  PLZ: 73728
Budget / Gage: auf Anfrage 
DIE SCHMINKZAUBERFEE
Sie suchen eine Künstlerin, die Ihre Veranstaltung oder Ihr Fest bereichert und die Kinder in eine andere fabelhafte Zauberwelt eintauchen lässt? DANN SIND SIE HIER GENAU RICHTIG! Ich biete Ihnen KINDER- und TATTOOSCHMINKEN aber auch ERWACHSENEN-SCHMINKEN, FACE- und BODYPAINTING auf hohem Niveau.
DE  PLZ: 55758
Budget / Gage: S 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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