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Karneval / Fastelovend Musiggca. 327 km von Nürnberg entfernt
Alleinunterhalter und Duo aus Trierca. 361 km von Nürnberg entfernt
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Versammlungsstätten-Verordnung
In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

PLZ: 56727