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Fears for Tears - Tribute-Band aus Bonn  >> aus

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Budget : Auf Anfrage

Veranstaltungen: Stadtfeste, Open Airs, etc.

Detailbeschreibung

Eine Tears for Fears Tributeband aus Bonn. Spielt in überzeugender, professioneller Qualität alle Tears for Fears Hits.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Musik-Entertainer Sascha Klaar
Gehen Sie gemeinsam mit Sascha Klaar und seiner Band „The Rockets“ auf musikalische Entdeckungsreise und erleben Sie in seiner spektakulären Live-Show die unglaubliche Power und Spielfreude des gleichermaßen charismatischen und authentischen Entertainers. Der exzellente Performer und seine fantastische Band begeistern alle Generationen und lassen die Herzen der Lievmusik höher schlagen...!
DE  PLZ: 42111
Budget / Gage: Auf Anfrage 
Stimmungs-Duo Crazy Cats
Mit den besten Songs der 50er, 60er und 70er Jahre in einer einmaligen, professionellen Show macht ein Auftritt der „Crazy Cats“ auch Ihre Veranstaltung zu einem absoluten Höhepunkt. Die beiden Künstler verstehen es, die Sympathien des Publikums zu gewinnen. Ob eine exklusive Gala oder ein feierlicher Ball, ein stimmungsvolles Festzelt oder eine private Feierlichkeit, ob Messe-Party, Open Air oder ein Groß-Event – die „Cr
DE  PLZ: 56130
Budget / Gage: XL 
One Night Band – Hochzeitsband, Partyband & Eventband
Professionelle Liveband aus NRW für Hochzeiten, Firmenfeiern, Galas und exklusive Events – bundesweit und bei passender Veranstaltung auch international. Vier studierte Musiker verbinden stilvolle Dinnermusik mit abwechslungsreicher Tanz- und Partymusik. Inklusive professioneller Ton- und Lichttechnik; zusätzliche Musiker sind nach Vereinbarung buchbar.
DE  PLZ: 48432
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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