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Drehorgelspieler, Leierkastenspieler, Alleinunterhalter  >> aus

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Budget : S

Veranstaltungen: Familienfeier

Detailbeschreibung

Drehorgel:48 Töne, 151 Pfeifen, Schlagzeug, Glockenspiel, Outfits: "normal", Weihnachtsmann, Osterhase, Clown, hist. Troubadour, Programm:>1800 Musiktitel;>25 Jahre Erfahrung,>2500 Auftritte; moderate Preise, jederzeit deutschlandweit, Hompage via google

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Saxophonistin - einmalige Show stilvolle Dinnermusik Alleinunterhalter
Ob mitreissender Showact auf einer großen Bühne, elegante Dinnermusik zum Empfang oder walkact und Saxophon pur inmitten Ihrer Gäste – Saxophonistin Kathrin Eipert wird sie begeister. Die Show-Einlage, bei der Kathrin ihr Saxophon live im riesigen Luftballon spielt ist einmalig und wird Ihr Event zu einem unvergesslichen Tag machen und Ihre Gäste werden staunen
DE  PLZ: 06796
Budget / Gage: M 
Der Saxophonist Karim Kahtan für Atmosphäre, Gänsehaut und Emotionen
Der leidenschaftliche Vollblutmusiker Karim Kahtan ergreift die Menschen jeden Alters mit seinen tollen Klängen. Er spielt auf Wunsch loungig im Hintergrund, begleitet das Brautpaar zum Altar oder bringt die Stimmung zum Kochen wenn die Party eingeleutet wird. Absolutes Steckenpferd von Karim ist die Improvisation zur Clubmusik. Da ist der Gänsehautfaktor garantiert!
DE  PLZ: 50670
Budget / Gage: auf Anfrage 
Ramiro Uribe: lateinamerikanische Harfenmusik
Ramiro Uribe spielt Harfe und singt dazu. Sein Repertoire umfasst Stücke aus der lateinamerikanischen Volksmusik und eigene Kompositionen, mit prekolumbianischen und modernen Rhythmen wie Bomba, Cumbia, Vallenato, Bolero, Salsa, Rumba, Zamba, Bossa-Nova u.a.Buchen Sie diesen ungewöhnlichen Künstler für Ihre Veranstaltung wie Gala, Kulturveranstaltung, Festival oder Firmen-Event.
DE  PLZ: 81241
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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