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Veranstaltungen: Sonstige Feiern

Detailbeschreibung

Ob Hochzeit, Geburtstag, Gartenparty oder auch getragene Veranstaltungen. Johannes Miebach spielt als Solist oder mit Begleitung auf Ihrem Event. Jahrelange Erfahrung im Trompete-Spielen, in fast allen bekannten Stil-Richtungen.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Gitarrist Kristian Schäfer : Musik von Klassik über Jazz bis Rock/Pop
Als professioneller Berufsmusiker biete ich ihnen mein breites musikalisches Repertoire der Gitarrenmusik für ihre Veranstaltung an: von niveauvoller Tafelmusik über mitreissende Rock- und Pop-Evergreens bis zu virtuosen Solokonzerten ist alles möglich. Welche Art von Feier Sie auch immer planen : Stimmungsvolle Live- Musik ist dabei immer eine gute Idee und etwas Besonderes für Sie und Ihre Gäste.
DE  PLZ: 45239
Budget / Gage: S 
Tim Schikoré - Spanische Gitarrenmusik für Ihre Veranstaltung
Spanische Gitarrenmusik ist das Highlight auf jeder Veranstaltung - ob als Hintergundmusik oder zum Tanzen, das Sommerfeeling ist mit Tim Schikoré und seiner Gitarre garantiert.Der Profi-Musiker beherrscht die spanische Gitarre wie kaum ein zweiter in Deutschland. Emotion pur für Ihre Gäste - die spanische Gitarrenmusik dieses Künstlers wird Ihre Feier unvergesslich machen.Buchen Sie jetzt spanische Gitarrenmusik für Ihre Betriebsfeier, Hochzeit, Ihr Firmenevent oder Ihre Privatparty.
DE  PLZ: 28357
Budget / Gage: S 
Der Saxophonist Karim Kahtan für Atmosphäre, Gänsehaut und Emotionen
Der leidenschaftliche Vollblutmusiker Karim Kahtan ergreift die Menschen jeden Alters mit seinen tollen Klängen. Er spielt auf Wunsch loungig im Hintergrund, begleitet das Brautpaar zum Altar oder bringt die Stimmung zum Kochen wenn die Party eingeleutet wird. Absolutes Steckenpferd von Karim ist die Improvisation zur Clubmusik. Da ist der Gänsehautfaktor garantiert!
DE  PLZ: 50670
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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