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Saxophonist und Sänger für Ihr Event  >> aus

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Budget : S

Veranstaltungen: Empfang

Detailbeschreibung

Veredeln Sie Ihr Event mit Livemusik! Saxophon und Gesang macht aus Ihrem Sektempfang, Ihrer Tagung oder Ausstellung eine Veranstaltung mit besonderer Atmosphäre: edel, besonders und unvergesslich. Wir beraten Sie gern bei Ihren Vorstellungen!

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Hintergrundmusik
Hintergrundmusik fuer Feiern , Firmenevents , Kongresse , Tagungen , Praesentationen , Geburtstage , Vernissagen , Empfaenge . Gespielt wird ein Programm aus spanischer und suedamerikanischer Gitarrenmusik . Professionell dargeboten und umgesetzt . Diese stimmungsvolle elegante Musik eignet sich sehr gut um bei ihren Gaesten eine besondere Stimmung zu erzeugen .
DE  PLZ: 49080
Budget / Gage: auf Anfrage 
Pianistin Katja Schönafinger - Klaviermusik für Ihre Veranstaltung
KLAVIERMUSIK: VERTRÄUMT BIS SCHWUNGVOLL... Pianistin für die musikalische Untermalung Ihrer Veranstaltung - als Hintergrundmusik für Empfang, Dinner, Geschäftsessen: je nach Wunsch leichte Klassik (Mozart, Beethoven, Schumann, Chopin...), Musical (Cats, Phantom der Oper), Filmmusik, Jazz, Evergreens - Sinatra, Beatles, Robbie Williams, Elton John...Ihre Musikwünsche werden natürlich gerne berücksichtigt! Gerne erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
DE  PLZ: 52064
Budget / Gage: M 
Pianistin Bettina Fischer | Klaviermusik mit persönlicher Note
Ob Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum, Weihnachtsfeier, Wein- oder Gartenfest, Ausstellungseröffnung oder einfach nur ein Abend in einer gepflegten Bar - mit bezaubernder Klaviermusik, einem wunderschönen Repertoire aus Klassik, Chanson, Swing, Pop und eigenen Kompositionen verleihe ich Ihrer Veranstaltung eine ganz besondere Note.Begleiten Sie mich auf meine Reise durch die Welt der Klaviermusik!
DE  PLZ: 28844
Budget / Gage: Auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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