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Dancyl-D auch mit friends!!!! Soul und R&B black music  >> aus

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Budget : XL

Detailbeschreibung

Wenn sie Ihn nicht gesehen haben wird es aber Zeit Dancyl-D ein Sänger der sein Publikum dahin schmelzen läßt mit R&B Rhythmen, Soul und Pop macht er Ihre Feier zu einem Erlebnis!! Auch mit friends können Sie Ihn bekommen ein Muss für Ihre PARTY!!!!!!!

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Gundula Braum - Die Sängerin, die Ihre Seele berühren wird.
Ich schenke Ihnen in der schwersten Stunde voll Trauer klassischen und/oder modernen Gesang, der Ihr Herz berührt. Ich schenke Ihnen Trost, der von Herzen kommt und zu Musik wird mit Stücken wie "Ave-Maria", "Ave Verum Corpus", "Hallelujah", "What a wonderful world" bis hin zu "Tears in heaven", "Dantes Prayer", "Die Rose" und vielen anderen Stücken. Ich selber weiß was Trauer bedeutet.
DE  PLZ: 55129
Budget / Gage: auf Anfrage 
Sänger und Entertainer Mickie Krause
Der absolute Partykracher! Ob im Sand und in Discos auf Mallorca oder beim Apres Ski im tiefsten Schnee, überall wo es etwas zu feiern gibt, ist Mickie mit von der Partie. Mit seinen Kulthits wie z.B. Geh doch zuhause..., 10 nackte Friseusen, Knockin´ on Heaven´s Door etc. heizt er seinem Publikum richtig ein. Sein Album „OK Folgendes“ ist der lustigste und heißeste Party-Nonstop-Hit-Mix der Welt.
DE  PLZ: 48282
Budget / Gage: Auf Anfrage 
Sänger Jürgen Drews
Flotte Rhythmen, fetzige Rockgitarren, moderne Discoklänge und Jürgen Drews charakteristische Stimme, kaum ein Schlagerstar der „alten Garde“ ist so „in“ geblieben wie er. Ob Party-Hits oder traurige Liebesgeschichten, seine Titel sind unterhaltsam, frech, flott und sie verbreiten gute Laune. Mit seinem Party-Brett „Wieder alles im Griff / König von Mallorca“, könnte Jürgen Drews auch bei Ihrer nächsten Veranstaltung sein
DE  PLZ: 51679
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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