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One-Too die Hamburger Coverband  >> aus

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Budget : M

Detailbeschreibung

One-Too die Hamburger Coverband präsentiert die besten Rock, Pop, Soul, Disco, Funk & Blueshits! Ob es sich um eine Geburtstagsfeier, einen Polterabend, eine Hochzeit oder ein Firmenjubiläum handelt - wir runden Ihre Veranstaltung im Großraum Hamburg ab!

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

INGVAY - Einmal Nashville und zurück
Einmal Nashville und zurück - Nach drei erfolgreichen Alben blickt INGVAY auf drei äußerst produktive Jahre zurück, belohnt mit guter Presse und einem bundesweiten Airplay des aktuellen Longplayers "Keep it up" in nahezu allen Genre-relevanten Formaten - mit Rotationen auf Deutschlandfunk Kultur, NDR Info, RBB und SWR1. INGVAY´s Live-Shows garantieren ihm und seiner erstklassigen Band seit Jahren eine stetig wachsende Fangemeinde und sind ein Must-Hear für alle Blues-, Rock- und Country-Fans!
DE  PLZ: 30159
Budget / Gage: auf Anfrage 
BrassAppeal  - die mobile Frauen Band / Brassband
BrassAppeal macht glücklich! Witzig-Weiblich-Wunderbar Gelungene Feste bleiben in Erinnerung. Live-Musik von BrassAppeal schafft Atmosphäre und verbreitet gute Laune. Unabhängig von Strom spielen wir drinnen, draußen, „on Stage“ und mittendrin, als Highlight oder im Hintergrund und passen uns jeder Raumakustik an. Hits aus Pop, Swing, Soul und Weltmusik spricht alle Sinne an und geht ins Herz.
DE  PLZ: 10585
Budget / Gage: auf Anfrage 
Liveband SUNRISE - Galaband, Showband, Partyband - Bremen
SUNRISE - die Galaband mit der Partygarantie! Galamusik, Partymusik, Loungemusik,... Liveband SUNRISE aus Niedersachsen begeistert seit über 20 Jahren nationales u. internat. Publikum auf Firmenfest, Messe, Gala Event, Tanzveranstaltung, Ball und private Feier.Bekannt durch die Gerry Weber Open-VIP-Party´s, hunderte von Firmen-, Messe- und Galaevents im norddeutschen Raum.
DE  PLZ: 31675
Budget / Gage: XXL 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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