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One-Too die Hamburger Coverband  >> aus

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Budget : M

Detailbeschreibung

One-Too die Hamburger Coverband präsentiert die besten Rock, Pop, Soul, Disco, Funk & Blueshits! Ob es sich um eine Geburtstagsfeier, einen Polterabend, eine Hochzeit oder ein Firmenjubiläum handelt - wir runden Ihre Veranstaltung im Großraum Hamburg ab!

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

Round Midnight_Die Band für Ihr Event!
Ob stilvolle Dinnermusik oder mitreißende Party-Hits – Round Midnight trifft immer den richtigen Ton! Mit Langjähriger Erfahrung und eine top-eingespielte Band, machen wir Ihr Event zum musikalischen Erlebnis. Flexibel für Hochzeiten, Firmenevents und Feiern. 100 % live und ohne Playbacks!
DE  PLZ: 70197
Budget / Gage: auf Anfrage 
SUNRISE MOBILE - Mobile Band, Musikalischer Walk Act, Marching Band,..
SPASS MIT MOBILER MUSIK - Partymusik, Unterhaltungsmusik,.. zum mitsingen, klatschen, tanzen !Die Marching Band „SUNRISE MOBILE“ zaubert ein Lächeln in die Gesichter Ihrer Gäste - und das mit einer fast längst vergessenen Art zu Singen u. zu Musizieren - naturbelassen, ohne Strom und ohne Lautsprecher.Raum Hannover, Niedersachsen, NRW, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Minden, Hamburg, Bremen, Dortmund, Münster,.
DE  PLZ: 31675
Budget / Gage: XL 
Partyband  DaCapo....die Liveband aus Stuttgart
Tanzband - Galaband - Partyband. Die Tanz- und Partyband DaCapo bietet Ihnen ein anspruchsvolles und vielseitiges Programm. Live gesungen und gespielt, verwöhnen wir Sie mit einem breit gefächerten, internationalen Repertoire.Für DaCapo ist Professionalität eine Selbstverständlichkeit. Wir bieten ein musikalisches Spektrum, das sich von aktuellen Pop/Rockhits über Oldies bis zur gepflegten Dinner-Musik erstreckt. Als Quar
DE  PLZ: 73650
Budget / Gage: XL 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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